ᐅ Zeitlicher Ablauf Baufinanzierung
Erstellt am: 23.04.20 07:22
Hallo zusammen
ich benötige etwas Erleuchtung in der Bankenwelt.
Ich möchte gern wissen ab wann die komplette Rate für den Kredit fällig ist?
Keditsumme x (sagen wir 500.000€), die Beträge werden je nach nach Baufortschritt bzw. Vorlage der Rechnungen mir überwiesen.
Wird die 1.Rate vom Kredit dann fällig, wenn
a) die Gesamtsumme ausbezahlt wurde?
b) anteilig zur Höhe der Auszahlung mit Beginn der 1. Überweisung?
c) in völler Höhe mit der 1. Übweisung?
Vielen Dank für die Rückmeldungen.
ich benötige etwas Erleuchtung in der Bankenwelt.
Ich möchte gern wissen ab wann die komplette Rate für den Kredit fällig ist?
Keditsumme x (sagen wir 500.000€), die Beträge werden je nach nach Baufortschritt bzw. Vorlage der Rechnungen mir überwiesen.
Wird die 1.Rate vom Kredit dann fällig, wenn
a) die Gesamtsumme ausbezahlt wurde?
b) anteilig zur Höhe der Auszahlung mit Beginn der 1. Überweisung?
c) in völler Höhe mit der 1. Übweisung?
Vielen Dank für die Rückmeldungen.
H
HilfeHilfe23.04.20 07:26Hallo , wenn der Betrag in einer Summe aufgenommen wurde und nicht gesplittet zahlst du für den abgerufenen Betrag lediglich die Zinsen , die Rate wird also mehr aber nie so hoch wie vereinbart . Zusätzlich zahlst du für die nicht abgerufenen Darlehensbeträge Bereitstellungszinsen wie im Vertrag vereinbart. Usus ist das 6 -12 Monate Bereitstellungszinsenfreie Zeit eingeräumt wird. Die vereinbarte Rate zahlst du den nächsten Monat ab vollauszahlung des Darlehens. Hoffe einigermaßen verständlich
N
nordanney23.04.20 07:49Schipa88 schrieb:
Ich möchte gern wissen ab wann die komplette Rate für den Kredit fällig ist?Wie mit der Bank vereinbart, i.d.R. einen Monat nach Vollauszahlung. Bei der KfW sind z.B. immer tilgungsfreie Jahre dabei.nordanney schrieb:
Wie mit der Bank vereinbart, i.d.R. einen Monat nach Vollauszahlung.Dachte das wäre immer so, hab aber gelernt, dass es Banken gibt die zu vereinbaren Tilgung beginnt ab Darlehensbeginn plus „tilgungsfreier“ Zeit.
Also lieber mal im Einzelfall nachfragen.
In den Vertrag schauen.
Bei uns war es so, dass die Zinsen (nicht Tilgung) nach Abruf einer Charge fällig wurden. Zudem nach 12 Monaten Bereitstellungszinsen auf den noch nicht abgerufenen Betrag.
Die Tilgung und damit die vorab vereinbarte Rate, startete nach Vollauszahlung.
Bei uns war es so, dass die Zinsen (nicht Tilgung) nach Abruf einer Charge fällig wurden. Zudem nach 12 Monaten Bereitstellungszinsen auf den noch nicht abgerufenen Betrag.
Die Tilgung und damit die vorab vereinbarte Rate, startete nach Vollauszahlung.
guckuck2 schrieb:
In den Vertrag schauen.
Bei uns war es so, dass die Zinsen (nicht Tilgung) nach Abruf einer Charge fällig wurden. Zudem nach 12 Monaten Bereitstellungszinsen auf den noch nicht abgerufenen Betrag.
Die Tilgung und damit die vorab vereinbarte Rate, startete nach Vollauszahlung.Das ist sicher die gänigste Variante.Ähnliche Themen