ᐅ Paragraph 31 abs.2. Befreiung
Erstellt am: 06.04.20 17:53
M
Marthein240506.04.20 17:53Hat schon mal jemand die Befreiung von paragraph 31 abs.2 bekommen?
Wenn ja gilt diese für das komplette Grundstück?
In meinem Fall Aufschüttungen und Stützmauer?
Wenn ja gilt diese für das komplette Grundstück?
In meinem Fall Aufschüttungen und Stützmauer?
Eine Befreiung nach §31 Baugesetzbuch gilt für eine oder mehrere beantragte und ausgiebig begründete Abweichungen von konkreten Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Wenn ich die wenigen Informationen richtig deute, begrenzt der Bebauungsplan die Höhe von Aufschüttungen und Stützmauern. Diese Begrenzung möchtest Du überschreiten. Dann musst Du - oder besser Dein Entwurfsverfasser - Dein Vorhaben genau beschreiben (textlich und / oder zeichnerisch) und begründen, warum die Überschreitung notwendig ist. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, darfst Du dein Vorhaben umsetzen.
Wenn ich die wenigen Informationen richtig deute, begrenzt der Bebauungsplan die Höhe von Aufschüttungen und Stützmauern. Diese Begrenzung möchtest Du überschreiten. Dann musst Du - oder besser Dein Entwurfsverfasser - Dein Vorhaben genau beschreiben (textlich und / oder zeichnerisch) und begründen, warum die Überschreitung notwendig ist. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, darfst Du dein Vorhaben umsetzen.
M
Marthein240506.04.20 19:18Folgendes Szenario:
Baugebiete wurde von örtlicher Baufirma erschlossen und gleichzeitig wurde der Bebauungsplan gemacht.
Als es ans auffüllen der Bauplätze ging sagt besagte Baufirma so und so viel das reicht weil wird ja eh wieder abgetragen.
So jetzt ist die Situation so das so ziemlich alle Bauplätze 80-130 unterhalb Straßen Niveau liegen.
Genehmigt sind Aufschüttungen bis 0,50 Meter.
Somit haben schon mal alle diese Problem und müssen alle eine Genehmigung oder Befreiung beantragen.
Habe ich gemacht da die einfahrt zum Haus das Haus selber und die Terrasse aufzuschütten waren. Dies machte unsere Baufirma und beantragte dies auch.
Ich möchte aber den Garten hinterm Haus natürlich in gleicher Höhe haben.
Ach ja Änderungen des Bebauungsplan wurde Mai 2019 veröffentlicht aber bis jetzt haben wir noch nichts gehört.
Baugebiete wurde von örtlicher Baufirma erschlossen und gleichzeitig wurde der Bebauungsplan gemacht.
Als es ans auffüllen der Bauplätze ging sagt besagte Baufirma so und so viel das reicht weil wird ja eh wieder abgetragen.
So jetzt ist die Situation so das so ziemlich alle Bauplätze 80-130 unterhalb Straßen Niveau liegen.
Genehmigt sind Aufschüttungen bis 0,50 Meter.
Somit haben schon mal alle diese Problem und müssen alle eine Genehmigung oder Befreiung beantragen.
Habe ich gemacht da die einfahrt zum Haus das Haus selber und die Terrasse aufzuschütten waren. Dies machte unsere Baufirma und beantragte dies auch.
Ich möchte aber den Garten hinterm Haus natürlich in gleicher Höhe haben.
Ach ja Änderungen des Bebauungsplan wurde Mai 2019 veröffentlicht aber bis jetzt haben wir noch nichts gehört.
Schipa88 schrieb:
Da muss die Stadt/Gemeidne nachbessern.Hätte ich bei @goalkeeper auch gedacht.https://www.hausbau-forum.de/threads/Reihenendhaus-mit-gue-in-Eigenregie-bauen.31198/
Die Gemeinde hat aber von Artikel 1 des Rheinischen Grundgesetztes Gebrauch gemacht.