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ᐅ Auftragnehmer / Alternative Subfirma


Erstellt am: 26.03.20 12:19

T
Tamstar
26.03.20 15:20
Die VOB gibt ja vor:
§6
Ausführungsfristen werden verlängert, soweit die Behinderung verursacht ist durch... höhere Gewalt ...
Der Auftragnehmer hat alles zu tun, was ihm billigerweise zugemutet werden kann, um die Weiterführung der Arbeiten zu ermöglichen.
Und der Versuch, einen anderen Subunternehmer zu finden, ist zumutbar. Auch Kostensteigerungen für den Auftragnehmer sind dabei nicht grundsätzlich unzumutbar. Ist stark einzelfallabhängig.
Y
ypg
26.03.20 15:21
Alles blöd, Ihr seid schon im Verzug...

Aber die Antwort zum Thema „Ersatz“ wird nochmals negativ ausfallen, wenn die Baufirma durch höhere Gewalt in den Bauverzug gerät.
Ich denke nicht, dass Ihr da Möglichkeiten habt, außer ihr verzichtet auf die Leistung der GmbH und kauft Euch selbst Leistungen dazu.
Aber ich kann mich auch irren, ist Laienwissen.
Könnt Ihr da nicht mal einen Anwalt mit beschäftigen, mit dieser Frage? Es wäre rechtssicher und sollte in einem Termin kostenübersichtlich geklärt werden können.
H
hampshire
26.03.20 15:33
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird die Pandemie-Situation als höhere Gewalt gewertet. Das Gegenteil nachzuweisen dauert länger als das Haus verspätet fertig zu stellen.
Dein Vertragspartner hat ja auch das Interesse die Baustelle fertig zu bekommen - einen Versuch andere Subunternehmer zu finden wird es sicherlich geben.
Wenn diese nicht zu gewünschter Zeit und zu akzeptablen Kosten zu finden sind kannst Du Dich auf den Kopf stellen, zetern, klagen, drohen oder Ruhe bewahren: Du wirst faktisch mit der Bauverzögerung leben müssen und zusätzliches Budget für die Verzögerungsfolgen aufbringen um einziehen zu können. Ob Du es Dir dann wieder zurückholen kannst ist ein anderes Kapitel.

Fazit: Es kommt jetzt und in diesem Moment weniger darauf an was genau Dein Vertragspartner "muss", sondern darauf was er faktisch tut und welchen Weg ihr miteinander findet, dass es voran geht.
ypg schrieb:

nur sind wir in eine Komfortzone geboren worden. Wir kennen keine Umstände, alles muss laufen, wie es uns passt
Danke für diese Worte - spricht mir sehr aus dem Herzen.
N
nordanney
26.03.20 15:49
Das ist höhere Gewalt. Baustellen des Bundes wegen mit dieser Begründung bereits geschlossen.
Sucht Ihr Euch eine andere Firma, werdet Ihr schadensersatzpflichtig. Mehr gibt es nicht dazu zu sagen.
A
alive&kicking
26.03.20 16:08
Gut, Ihr kennt Euch da besser aus. Bislang war ja nicht klar, ob die aktuelle Krise als höhere Gewalt einzustufen ist, hab da allerdings jetzt auch nicht mehr nachgelesen. Werde mir da mal Rat vom RA holen.

Momentan sehe ich allerdings keine Bemühungen der Firma Alternativen zu finden. Grundsätzlich bin ich immer für gemeinsame Lösungen, aber wir kommen auch an unsere Grenzen; sind im Verzug (nicht nur mit den Restgewerken; waren das auch schon mit dem Rohbau), keine Anstalten sich an laufenden Kosten zu beteiligen. Und unsere private Situation ist leider auch nicht so gut.
Ach ja, dabei fällt mir noch eine nicht ganz unwichtige Frage ein.

Einen Teil der Baukosten müssen wir über einen Kredit finanzieren, das steht dann in den nächsten Wochen an. Bis vor zwei Wochen wäre das alles kein Problem gewesen, aber wie verhalten sich Banken aktuell, wenn das regelmäßige Einkommen, sagen wir mal, deutlich reduziert ist, bedingt durch Arbeitsausfall? Habt Ihr da was gehört?
Y
ypg
26.03.20 18:17
alive&kicking schrieb:

Einen Teil der Baukosten müssen wir über einen Kredit finanzieren, das steht dann in den nächsten Wochen an.

Ihr habt bzw die GmbH hat angefangen, ohne dass die Finanzierung steht?
subunternehmerverzugvertragspartner