W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Ausgangsbeschränkung: Darf ich in Bayern noch zur Baustelle fahren?


Erstellt am: 20.03.20 19:34

Niederbayer21.03.20 15:54
1. Wenn dir das Baugrundstück bereits gehört kann dir keiner verbieten dorthin zu fahren. Ist dann so wie raus in den im Garten gehen. Das kann dir niemand verbieten.
2. Als Bauherr trägt man rechtlich gesehen genügend Verwantortung gegenüber anderen! Auch den Bauhelfern oder den Angestellten des BUs. Hier gehe ich nicht genauer darauf ein. Daher hast du auch das recht und die Pflicht dich darüber zu informieren bzw es zu kontrollieren. Der Bauherr muss ja auch dafür gerade stehen!

3. Im dt. Grundgesetz ist die Bewegungsfreiheit verankert. Daher hat Bayern diese "Verordnung" erlassen. Das Grundgesetzt steht in der Regel über allem. Aus diesem Grund wird die Regierung morgen Änderungen erlassen um diesen Passus rechtlich auszuhebeln!

P.S. Ich würde halt erst nach Beendigung der Arbeiten von den Bauarbeitern hinfahren und nichts berühren bzw und Einmalhandschuhe tragen.

Gruß
Hias
Bookstar21.03.20 16:08
Berühren ist kein Problem, aber Handschuhe sind eh sinnvoll
Müllerin21.03.20 16:43
ypg schrieb:

Deine Argumentation hinkt in allen Ebenen.
Dein Geld bzw des Hausbaus interessiert hier wenig. Eine Kontrolle eines Nichtsachverständigen wie eines Bauherrens mag auch grenzwertig sein.

Ein BAUSTOPP ist eine behördliche Amtshandlung, wenn gg Richtlinien und Erlasse verstoßen wird und bedarf des Amtes, nicht eines nörgelnden Bauherrens.

man immer die Goldwage. Ich meine damit: wenn ich Bauherr in Einzelvergabe nicht mehr kontrollieren darf, ob die Firmen das machen, wofür sie beauftragt wurden, dann sage ich: stopp Jungs, ihr könnt solang andere Baustellen bedienen, meine erst, wenn ich wieder hin kann.

nordbayer schrieb:

Klingt hier alles recht entspannt. Sogar das Pferd besuchen und Reiten ist erlaubt.

Sogar? Für Pferde, die in Boxen stehen, ist es lebensnotwendig bewegt zu werden. Leider hat nicht jeder Stall genug Weidefläche, um einfach alle Tiere rauszutun, dann bräuchte auch keiner Reiten kommen.
Joedreck21.03.20 17:06
Niederbayer schrieb:


1. Wenn dir das Baugrundstück bereits gehört kann dir keiner verbieten dorthin zu fahren. Ist dann so wie raus in den im Garten gehen. Das kann dir niemand verbieten.
2. Als Bauherr trägt man rechtlich gesehen genügend Verwantortung gegenüber anderen! Auch den Bauhelfern oder den Angestellten des BUs. Hier gehe ich nicht genauer darauf ein. Daher hast du auch das recht und die Pflicht dich darüber zu informieren bzw es zu kontrollieren. Der Bauherr muss ja auch dafür gerade stehen!

3. Im dt. Grundgesetz ist die Bewegungsfreiheit verankert. Daher hat Bayern diese "Verordnung" erlassen. Das Grundgesetzt steht in der Regel über allem. Aus diesem Grund wird die Regierung morgen Änderungen erlassen um diesen Passus rechtlich auszuhebeln!

P.S. Ich würde halt erst nach Beendigung der Arbeiten von den Bauarbeitern hinfahren und nichts berühren bzw und Einmalhandschuhe tragen.

Gruß
Hias

Grundrechte können unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Zum Beispiel durch das Infektionsschutzgesetz. Bitte lesen.

Trotzdem spricht nichts gegen die Baustelle. Insbesondere nicht, wenn sonst keiner da ist.
Gesetze, Verordnungen und auch Verfügungen kann man in verschiedenen Methoden auslegen. Eine davon ist, den Hintergedanken des "Erschaffenden" zu ergründen.
Grund ist, sozialkontakte zu vermeiden. Solang keine Sozialkontakte entstehen, würde ich den Besuch auf der Baustelle als nicht gravierend einstufen.
Richtfest hingegen schon.
Niederbayer21.03.20 17:38
Joedreck schrieb:

Grundrechte können unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Zum Beispiel durch das Infektionsschutzgesetz. Bitte lesen.

Trotzdem spricht nichts gegen die Baustelle. Insbesondere nicht, wenn sonst keiner da ist.
Gesetze, Verordnungen und auch Verfügungen kann man in verschiedenen Methoden auslegen. Eine davon ist, den Hintergedanken des "Erschaffenden" zu ergründen.
Grund ist, sozialkontakte zu vermeiden. Solang keine Sozialkontakte entstehen, würde ich den Besuch auf der Baustelle als nicht gravierend einstufen.
Richtfest hingegen schon.

Frage:
Warum müssen dann Änderungen durch den Bündestag morgen vorgenommen werden damit eine richtige Ausgangssperre rechtlich wirksam wird?

Ich rate mal abwarten und Tee trinken!
Bayern202021.03.20 19:05
Niederbayer schrieb:

Frage:
Warum müssen dann Änderungen durch den Bündestag morgen vorgenommen werden damit eine richtige Ausgangssperre rechtlich wirksam wird?

Ich rate mal abwarten und Tee trinken!
Ist die bayerische Ausgangsbeschränkung dann wohl nicht „richtig“ oder wirksam? Spannendes Rechtsverständnis... es geht morgen um etwas ganz anderes.... und zwar die Bündelung von Kompetenzen in einem föderalistischen System.
rechtlicherlassenbaustelle