ᐅ Ausgangsbeschränkung: Darf ich in Bayern noch zur Baustelle fahren?
Erstellt am: 20.03.20 19:34
Wintersonne21.03.20 11:58
Ich denke auch, dass die Firmen aus Sorge um ihre Mitarbeiter die Arbeit bald einstellen werden.
Wintersonne21.03.20 12:03
Und nicht auf allen Baustellen lässt sich koordinieren, dass nur ein Gewerk gleichzeitig da ist (auch wenn jetzt sicher jeder Verständnis dafür hätte, dass sich das Bauen eben in die Länge ziehen wird).
Bayern202021.03.20 12:07
Bookstar schrieb:
Es geht doch nicht um Helfen am Bau, sondern um das eigene Hab und Gut. Ist ein Riesen Unterschied. Sonst dürfte ich daheim ja auch nicht mehr Staubsaugen.
Die Firmen dürfen doch auch weiterarbeiten oder nicht? was ist zum Beispiel mit Gartenbaubetrieben?In Bayern geht es um Ausgangsbeschränkungen. Ein Rohbau etc. ist nun mal nicht „die eigene Wohnung“. Natürlich darf man sich um sein Eigentum kümmern, wenn triftige Gründe dies erfordern. Private Arbeiten auf der Baustelle dürften das meines Erachtens überwiegend wohl nicht sein.
Wir müssen einfach mal ehrlich zu uns selbst sein, jeder verfolgt immer noch seine eigenen Interessen und legt sich dazu die bayerische Ausgangbeschränkung aus, wie er sie gerne hätte. Wenn eine Baufinanzierung so eng geschnürt ist, dass ohne unaufschiebbare Eigenleistungen Leistungsunfähigkeit eines Bauherren droht, dann passt grundsätzlich schon einiges nicht.?
Mein Mann und ich bauen übrigens auch gerade Bzw steht der Baubeginn unmittelbar bevor. Man muss dennoch eigene Interessen derzeit zurückstellen! Auch wenn das beunruhigt, nicht in den Plan passt und man sowieso gerne einfach sein normales Leben zurück hätte.
Bauunternehmer dürfen weiter arbeiten. Bei uns haben einige allerdings aus eigener Entscheidung derzeit ihren Betrieb eingestellt, andere dürfen aufgrund behördlicher Einzelfallanordnung („Quarantäne“) nicht arbeiten, wieder andere würden gerne, erhalten aber das benötige Material kurzfristig nicht.
nordbayer21.03.20 12:31
Bayern2020 schrieb:
Bevor ihr jetzt unsachlich weiter streitet, eine kurze Klarstellung für alle bayerischen Häuslebauer:Gibt's Quelle oder ist das deine eigene Interpretation?nordanney21.03.20 12:47
nordbayer schrieb:
Gibt's Quelle oder ist das deine eigene Interpretation?Lesen bildet. Das von Nordbayer geschriebene steht so in der Verordnung. Das schreibt auch jede Nachrichtenseite bzw. läuft im TV rauf und runter. Nur triftige Gründe zählen. Der Besuch des Baumarktes ist auch verboten.Nordlys21.03.20 12:48
Nordlys schrieb:
Was war noch mal die Frage?
Nicht ob es sinnvoll, sondern ob es erlaubt ist!
Ruf doch auf der Wache an.Habe ich schon vor 2h gesagt. Ein Anruf und Du weisst es.