ᐅ Badheizkörper - Unsauberer Anschluss
Erstellt am: 09.03.20 16:58
Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob ich in dieser Forenkategorie richtig bin, oder besser bei "Heizung" oder gar bei "Do-it yourself".
Wir haben ein Einfamilienhaus-Neubau gekauft und uns sind ein paar Punkte aufgefallen, bei denen wir uns nicht sicher sind, ob diese in die Kategorie "Unsauber ausgeführt, aber funktionierend und damit in Ordnung" fallen oder tatsächlich unter Mangel.
Einer dieser Punkte sind die Anschlüsse des Badheizkörpers (siehe Fotos). Ist das so noch in Ordnung? Oder weiß jemand wie man das evtl. unkompliziert selber fixen kann, würde da Moltofill Spachtel ausreichen?


ich weiß nicht ob ich in dieser Forenkategorie richtig bin, oder besser bei "Heizung" oder gar bei "Do-it yourself".
Wir haben ein Einfamilienhaus-Neubau gekauft und uns sind ein paar Punkte aufgefallen, bei denen wir uns nicht sicher sind, ob diese in die Kategorie "Unsauber ausgeführt, aber funktionierend und damit in Ordnung" fallen oder tatsächlich unter Mangel.
Einer dieser Punkte sind die Anschlüsse des Badheizkörpers (siehe Fotos). Ist das so noch in Ordnung? Oder weiß jemand wie man das evtl. unkompliziert selber fixen kann, würde da Moltofill Spachtel ausreichen?
V
Vicky Pedia09.03.20 17:04Na ein Mangel ist das in jedem Fall! Die Rosette soll ja den TRohtraustritt abdecken, macht sie aber nicht. Klar kannst Du das selbst mit nem Spachtel beheben. Nimm einen Fertigspachtel, der sich besser verarbeiten lässt. Und Dann mit ner Rolle versuchen, die Struktur zu immitieren.
H
hampshire09.03.20 18:55Nein, das ist nicht in Ordnung sondern ausgesprochen lieblos gemacht. Ich würde es reklamieren.
V
Vicky Pedia10.03.20 15:58hampshire schrieb:
Nein, das ist nicht in Ordnung sondern ausgesprochen lieblos gemacht. Ich würde es reklamieren.Wenn die Möglichkeit besteht, dann nachbessern lassen. Ich dachte, das ging nicht, weil "gekauft wie gesehen"Vicky Pedia schrieb:
Wenn die Möglichkeit besteht, dann nachbessern lassen. Ich dachte, das ging nicht, weil "gekauft wie gesehen"Wir sind noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Der Verkäufer hat den Anspruch darauf vertraglich an uns abgetreten, so dass wir uns direkt an den Bauträger wenden können/müssen.Allerdings hat sich in einem anderen Gewährleistungsfall bereits gezeigt, dass sich dieser ziemlich unkooperativ verhält. Da wollte er zunächst den Nachweis eines Wartungsvertrages (unnötig, da ein solcher innerhalb der ersten zwei Jahre gar keinen Einfluss auf den Mangelanspruch hat). Später meinte er dann, für das Gewerk sei ein Subunternehmen zuständig gewesen, das darauf angesprochen aber wiederum keinen passenden Auftrag im System gefunden hat usw.
Ich denke am Ende werde ich für die Kleinigkeit dann doch lieber selbst Hand anlegen, statt mir den Stress noch einmal anzutun...
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