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ᐅ Schlussrechnung mit neuen (nachvollziehbaren) Positionen


Erstellt am: 28.02.20 11:15

Vicky Pedia01.03.20 10:29
Osnabruecker schrieb:

Du hast allgemeine Kosten als Baufirma je Baustelle.
Du meinst die Baustellengemeinkosten (BGK). Er hat aber mit Sicherheit eine Position "Baustelle einrichten". Unsd da stecken diese Kosten drin. Zudem war immer nur von Mindermenge, nicht aber von 40% die Rede.
truce01.03.20 10:35
Es geht hier dem TE doch um die Frage der zusätzliche Berechnung der "Gratausbildung als Zulage zur Dachfläche" und nicht um die 9% Aufschlag....

Vom Gefühl her würde ich sagen, dass er euch vorher hätte informieren müssen.
Tassimat01.03.20 11:14
M. Gerd schrieb:

Der Dachdecker hat die Gratausbildung durchgeführt und verweist darauf, dass die Ausführung zur Dacheindeckung notwendig sei und daher eine ortsübliche Vergütung in Rechnung gestellt werden darf - ohne dies vorher anzumelden.
Um wie viele Euros geht es denn?
hampshire01.03.20 11:31
Hätte ich einen Handwerker gehabt, der nicht nachvollziehbar Verzögerungen verursacht, mich anschwindelt und bei der Schlussrechnung mit einer zuvor wider besseren Wissens nicht kommunizierten und daher für mich überraschenden Position kommt müsste der Handwerker diese Position bei mir einklagen müssen. Er käme damit nie und nimmer durch. Verbraucherschutz Baugesetzbuch - nichts VOB.
Wäre die Zusammenarbeit durchweg erfreulich gewesen würde ich das natürlich bezahlen auch wenn ich mich darum drücken könnte.
M. Gerd01.03.20 16:27
hampshire schrieb:

Hätte ich einen Handwerker gehabt, der nicht nachvollziehbar Verzögerungen verursacht, mich anschwindelt und bei der Schlussrechnung mit einer zuvor wider besseren Wissens nicht kommunizierten und daher für mich überraschenden Position kommt müsste der Handwerker diese Position bei mir einklagen müssen. Er käme damit nie und nimmer durch. Verbraucherschutz Baugesetzbuch - nichts VOB.
Wäre die Zusammenarbeit durchweg erfreulich gewesen würde ich das natürlich bezahlen auch wenn ich mich darum drücken könnte.
Genauso sehe ich das auch. Einerseits will ich erbrauchte Leistung fair bezahlen, aber irgendwo ist es auch zu viel. Beim LV gab es keine Posten wie Baustelleneinrichtung etc. sondern ganz konkret die einzelnen Ausführungen. Die 9% Aufschlag für das reine Dach fanden wir faire. Dies wurde aber auch frühzeitig angezeigt und unser Bauleiter meinte, dass die so passen würde. Die Begründung vom Dachdecker war, dass bei 90m² einen anderen Preis für die Ziegel bekommt wie bei 120m² etc... Naja, das glaube ich jetzt nicht so ganz, aber generell stimmt es ja, dass je größer das Dach, man i.d.R. mehr Prozente bekommt, weil wie schon geschrieben Kosten für Rechnungsstellung, Anfahrt etc. auf mehr m² umgelegt werden. Stichwort Mischkalkulation. Unterem Strich wurde das Dach ja auch günstiger wie Angebot.

Die Gratausbildung wurde mit 59,65€ pro Meter veranschlagt. In Summe geht es hier um 1558,06€ netto.
Osnabruecker01.03.20 16:36
In erster Linie liegt der Fehler beim Bauherren/Bauleiter wegen dem Fehler in der Ausschreibung.
Der Dachdecker hat dann die geforderte Leistung kalkuliert und angeboten.

Bei Ausführung wäre es für alle Beteiligten besser gewesen, die Leistung vorher als Mehrkosten anzuzeigen. Dadurch das der Grat zur Erfüllung der Leistung erforderlich war, sehe ich einen Anspruch des Dachdeckers als gerechtfertigt.
Die Höhe ist jetzt das einzige strittige.
Wie teuer der Grat ist kann ich nicht beurteilen. Ist der Dachdecker gesprächsbereit??
dachdeckergratausbildungbauleiter