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ᐅ Bauträgervertrag mit einer UG!


Erstellt am: 15.01.20 20:24

S
SimonBe3
15.01.20 20:24
Hallo,

habt jemand Erfahrungen oder Ratschläge bzgl. einem Bauträgervertrag und der Bauträger ist eine UG?
Sind Bedenken berechtigt, dass nach Fertigstellung des Hauses, die UG zügig liquiditiert wird und man somit auch die 5 jährige Gewährleistung nichts bringt? Könnte man sich in diesem Falle irgendwie vorher absichern?

Vielen Dank für eure Gedanken.
N
nordanney
15.01.20 20:39
SimonBe3 schrieb:

Könnte man sich in diesem Falle irgendwie vorher absichern?
Nicht anders als wenn der Bauträger eine GmbH oder GmbH & Co. KG oder AG ist - wenn sie alle pleite sind, haste Pech. Das geht bei einer UG genauso schnell wie mit einer GmbH.
S
SimonBe3
15.01.20 20:43
nordanney schrieb:

Nicht anders als wenn der Bauträger eine GmbH oder GmbH & Co. KG oder AG ist - wenn sie alle pleite sind, haste Pech. Das geht bei einer UG genauso schnell wie mit einer GmbH.

Danke. Ja das stimmt. In unserem Fall ist das ursprüngliche Unternehmen eine AG und der Geschäftsführer gründet für jedes neue Bauvorhaben eine neue UG. Normales Vorgehen, oder sollte das ehr abschrecken?
N
nordanney
15.01.20 20:57
SimonBe3 schrieb:

gründet für jedes neue Bauvorhaben eine neue UG. Normales Vorgehen,
Ja, bei größeren Bauträgern ist das normal. Für jedes Projekt eine eigene Projektgesellschaft
1
11ant
15.01.20 22:34
Ein Bauträger ist ggü. Dir ja kein Bauunternehmer, sondern ein Verkäufer. Gewährleistungsansprüche bestehen ja gegen den Bauunternehmer - der allerdings sollte deren Erfüllung auch gewährleisten können. Bist Du sicher, daß die Gesellschaft Bauträger ist (der Dir das Grundstück bebaut mit dem Haus verkauft), und nicht Grundstücksentwickler (der Bauherr wäre, und Du nachher diese Gesellschaft mitsamt dem von ihr besessenen Haus übernimmst) ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
N
nordanney
15.01.20 23:30
11ant schrieb:

Du nachher diese Gesellschaft mitsamt dem von ihr besessenen Haus übernimmst) ?
Gibt es so was für Einfamilienhäuser - einen Share Deal? Habe ich in 20 Jahren noch nicht gesehen und kann ich mir such absolut nicht vorstellen.
11ant schrieb:

Ein Bauträger ist ggü. Dir ja kein Bauunternehmer, sondern ein Verkäufer. Gewährleistungsansprüche bestehen ja gegen den Bauunternehmer
Gegen wen sollen denn Gewährleistungsansprüche bestehen, wenn nicht gegen den Bauträger? Du hast ausschließlich einen Vertrag mit dem Bauträger, und nicht mit seinen Mitarbeitern oder Subunternehmern. Wenn du ein Auto kaufst, hast du ja auch keine Ansprüche gegenüber Bosch, ZF, Prevent oder welchem Zulieferer auch immer.
bauträgerbauunternehmergewährleistungsansprüche