ᐅ Grundriss-Entwurf Erfahrungen - Kritik?
Erstellt am: 04.01.20 10:48
Pinkiponk04.01.20 15:32
Escroda schrieb:
Wie jetzt? Und ich warte die ganze Zeit, dass Du endlich fertig wirst:
Na, erwischt. In Ordnung, ich gebe zu, es macht mir mehr Spaß hier bei Euch im Forum zu stöbern als den Bebauungsplan zu anonymisieren. Aber ich mache mich jetzt gleich mal dran.Pinky030104.01.20 15:39
Beim Whirlpool würde ich nicht den billigsten wählen, z. B. auf eine gute Reinigung würde ich achten. Bei Sauna kenne ich mich nicht aus.
haydee04.01.20 15:50
Lautstärke
Hatten schon welche in Hotels etc. die waren so laut, dass wir es wieder ausgeschaltet hatten
Vibration
Ist nicht lustig, wenn es im ganzen Haus vibriert.
Stärke
Manche Blubbern gerade soviel, wie diese Matten die es früher gab
Hatten schon welche in Hotels etc. die waren so laut, dass wir es wieder ausgeschaltet hatten
Vibration
Ist nicht lustig, wenn es im ganzen Haus vibriert.
Stärke
Manche Blubbern gerade soviel, wie diese Matten die es früher gab
Escroda04.01.20 16:23
Pinkiponk schrieb:
Aber ich mache mich jetzt gleich mal dran.Nee, lass' mal. Wenn Du ihn so aufbereitest, wie die Flurkarte, ist er eh wertlos. Außerdem beinhaltet ein Vertrag normalerweise nicht nur Pflichten des Käufers, sondern auch Pflichten des Anbieters, von denen eine die Erstellung von genehmigungsfähigen Bauvorlagen ist. Somit ist die Einhaltung der Bebauungsplan-Festsetzungen Sache des bauvorlageberechtigten Planers.Pinkiponk04.01.20 16:26
haydee schrieb:
Lautstärke
Hatten schon welche in Hotels etc. die waren so laut, dass wir es wieder ausgeschaltet hatten
Vibration
Ist nicht lustig, wenn es im ganzen Haus vibriert.
Stärke
Manche Blubbern gerade soviel, wie diese Matten die es früher gabDeine Hinweise sind gut, vielen Dank. Wir überlegen uns das noch mal. Hinsichtlich Lautstärke bin ich besonders empfindlich und kann mich weder bei Summ- noch bei Brummgeräuschen entspannen ... unentspannt macht eine Whirlwanne auch keinen Spaß.Pinkiponk04.01.20 16:28
Escroda schrieb:
Nee, lass' mal. Wenn Du ihn so aufbereitest, wie die Flurkarte, ist er eh wertlos. Außerdem beinhaltet ein Vertrag normalerweise nicht nur Pflichten des Käufers, sondern auch Pflichten des Anbieters, von denen eine die Erstellung von genehmigungsfähigen Bauvorlagen ist. Somit ist die Einhaltung der Bebauungsplan-Festsetzungen Sache des bauvorlageberechtigten Planers.Jetzt war ich fast damit fertig.Sobald wir im Grundbuch stehen, mache ich gerne alles un-anonymisiert öffentlich.