ᐅ Vollständige Angebote in anonymisierter Form einstellen erlaubt?
Erstellt am: 20.12.19 08:56
guckuck220.12.19 19:13
Leistungsverzeichnisse sind meines Wissens nach urheberrechtlich geschützt, weil schöpferische Höhe, einfache Angebote jedoch nicht.
boxandroof20.12.19 19:15
Man kann auch einfach vorher fragen.
Pinkiponk21.12.19 18:55
Danke für Eure Antworten, wieder habe ich dazugelernt.
Pinkiponk22.12.19 09:48
Müllerin schrieb:
wenn man wissen will, ob die Preise üblich sind, kann man sich ja nun auch mehrere Angebote machen lassen, das ist dann der einfachste Weg zu vergleichen.Mir ging es weniger um die Preise als den Vergleich, was wo in welchem Angebot/Bauleistungsbeschreibung vergessen worden sein könnte.Pinkiponk22.12.19 09:51
boxandroof schrieb:
Man kann auch einfach vorher fragen.Stimmt, das ist auch möglich. Ich habe unser favorisiertes Angebot aber ohnehin einem Fachmann gegen Bezahlung zur Prüfung vorgelegt.