ᐅ Änderung sondernutzungsrecht , kann das Bank verweigern ?
Erstellt am: 17.11.19 16:20
nordanney18.11.19 11:53
HilfeHilfe schrieb:
Es wird ja nicht das Eigentumverschoben sondernm das NUTZUNGSRECHT. Welchen Nutzungswert hätte eine 5 qmtr Nische (?)Völlig egal, welchen Wert Flur und Nische haben. Es geht darum, dass der Eigentümer ein alleiniges Nutzungsrecht haben möchte. Und das sollte kein Miteigentümer und keine Bank mitmachen.HilfeHilfe schrieb:
du hast schon mal nichts zu bestimmen^^ jedem das seine.Tja, Eure Bank scheint ja ähnlich zu denken - also ist meine Bankeinschätzung ja nicht ganz verkehrt. Und wenn die Fläche eh keinen Wert hat, braucht der Antragsteller sich ja nicht darüber ärgern, wenn seinem Wunsch nicht nachgekommen wird. Es ändert sich ja nichts für ihn.
Und um einfach noch einmal auf Deine Frage vom Eingangspost zurückzukommen. Ja, die Bank darf (und sollte) sich quer stellen.
HilfeHilfe18.11.19 12:49
nordanney schrieb:
Völlig egal, welchen Wert Flur und Nische haben. Es geht darum, dass der Eigentümer ein alleiniges Nutzungsrecht haben möchte. Und das sollte kein Miteigentümer und keine Bank mitmachen.
Tja, Eure Bank scheint ja ähnlich zu denken - also ist meine Bankeinschätzung ja nicht ganz verkehrt.
Und wenn die Fläche eh keinen Wert hat, braucht der Antragsteller sich ja nicht darüber ärgern, wenn seinem Wunsch nicht nachgekommen wird. Es ändert sich ja nichts für ihn.
Und um einfach noch einmal auf Deine Frage vom Eingangspost zurückzukommen. Ja, die Bank darf (und sollte) sich quer stellen.wir Eigentümer finde es aber fair und möchte es so. Nö die Bank sieht es nicht wie du , will sich nur ein abschließendes Bild machen um zu entscheiden.
Man könnte diesen allgemeinen Teil auch verkaufen. Dann hat die Bank eh nichts zu melden.
Tassimat18.11.19 14:01
Warum kann da nicht einfach ein abschließbarer Schrank hin?
HilfeHilfe18.11.19 16:03
Tassimat schrieb:
Warum kann da nicht einfach ein abschließbarer Schrank hin?Ist einer von der Nachbarin die fürchtet er muss mal weg