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ᐅ Bauträger erlaubt keine Eigenleistung vor Abnahme


Erstellt am: 09.09.19 13:22

F
Friesenhausen
09.09.19 13:22
Moin

Da ich grad nicht weiter weiß, frag ich mal die Experten.

Unser Hausbau ist aktuell auf dem Stand Innenputz fertig.

Unser Bauvertrag ist ein Verbraucherbauvertrag nach Baugesetzbuch.
Unser Bauträger möchte uns keine Eigenleistungen machen lassen vor Vorabnahme des Hauses im Februar.
Obwohl man natürlich während der Feiertage im Dezember schon prima streichen und spachteln und co machen könnte.
Er sagt er würde dafür haften bzw alles woran wir Eigenleistung ablegen würde als abgenommen gelten.
Was ich nicht verstehe das unsere Nachbarn, die mit Firmen wie Eco oder Team bauen, alles machen dürfen wann und wie sie wollen.

Habt ihr ne Idee wie wir das auch hinkriegen könnten? Kann man vllt ein Zusatzformular erstellen, die den Bauträger von der Haftung entlastet? Oder wo steht wir handeln auf eigenes Risiko oder ähnliches?

Danke für eure Tipps.

Lg
N
nordanney
09.09.19 13:31
Friesenhausen schrieb:

Unser Bauvertrag ist ein Verbraucherbauvertrag nach Baugesetzbuch.
Unser Bauträger möchte uns keine Eigenleistungen machen lassen vor Vorabnahme des Hauses im Februar.
Bauträger oder GU/Bauunternehmer? Kauft Ihr ein Stück Haus inkl. Grundstück?
D
danixf
09.09.19 13:38
Da hat er auch recht. Ich verstehe nicht wo das Problem ist. Wenn ihr da jetzt spachtelt etc, dann gilt diese Wand als abgenommen. Schaut euch die Wand usw. halt vorher an und bemängelt entsprechende Stellen.
Ebenfalls wird die eine oder andere Beule erneuert in euren Putz kommen. Auch dafür seid dann nur ihr verantwortlich. Und wenn einer 5m mit der Leiter aufreisst aus Versehen...

Folgendes haben wir bekommen:

Hinweis zu dem rechtlichen Teil der Eigenleistungen:

Eigenleistungen, wie z.B. Fliesen, Teppich, Parkett, Maler, Küche, dürfen erst nach Abnahme der Vorgewerke durch den AG ausgeführt werden. Wird mit diesen Arbeiten vorher begonnen, gilt dies als Abnahme der durch die Eigenleistung überdeckten Gewerke.

Für die Eigenleistungen des Bauherren wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Mängel und Folgeschäden, die durch diese Eigenleistung verursacht werden.

Werden Gewerke in Eigenleistung ausgeführt, die vom AN überbaut werden, wie z.B. Elektroleitungen in der Stahlbetondecke, hat der AG für diese Eigenleistung die Verantwortung und muss sich vor und nach der Überbauung von der Funktionsfähigkeit seiner Leistung überzeugen. Beschädigungen sind unverzüglich mitzuteilen.

Für eventuell entstehende Schäden von Dritten an der Eigenleistung des AG über-nimmt die Firma ****** in diesem Fall keine Haftung.

Stellt der AG Materialien, Küchen, Möbel oder sonstiges Eigentum vor der Abnahme in den Bau oder auf der Baustelle ab, werden für eventuell entstehende Schäden oder Diebstahl, die von Dritten verursacht werden, keine Haftung übernommen.

Sämtliche Eigenleistungen des AG erfolgen in Abstimmung mit der Bauleitung und fügen sich in den Bauzeitenplan ein. Bei Verzögerungen die der AG zu vertreten hat, verlängert sich die Bauzeit entsprechend.


Eure Firma möchte sich nur absichern und das verstehe ich. Ich persönlich würde zustimmen, aber das müsst ihr selber wissen.
F
Friesenhausen
09.09.19 14:24
Kann ich ja verstehen und nachvollziehen aber wenn wir trotzdem was vorher machen wollen gibt es da keine Möglichkeit was schriftliches zu verfassen das es auf unser Risiko geschieht?
C
cschiko
09.09.19 14:48
Möglichkeit schon, aber sicher nichts worauf sich der Bauträger einlassen muss. Das Einzige was man eben anbieten kann, ist das ihr dann Teilgewerke schon abnehmt an denen ihr eben Eigenleistungen erbringen wollt. Aber das Muss er sicherlich nicht annehmen!
N
nordanney
09.09.19 15:16
Friesenhausen schrieb:

Kann ich ja verstehen und nachvollziehen aber wenn wir trotzdem was vorher machen wollen gibt es da keine Möglichkeit was schriftliches zu verfassen das es auf unser Risiko geschieht?
Wenn es ein Bauträger ist, gehört Euch das Haus erst mit Übergabe. Vorher ist der Bauträger der Bauherr, der Euch sogar das Betreten der Baustelle verbieten kann. Vereinbart werden kann natürlich alles - aber nichts muss. Ihr seid auf den Bauträger angewiesen.
bauträgereigenleistungen