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ᐅ Baugrundstück zu Freizeitgrundstück umdeklarieren


Erstellt am: 02.09.19 19:38

Joedreck05.09.19 12:00
Wie viel Bestandskraft haben denn die hier abgegebenen Meinung? Rhetorische Frage. Nämlich null. Rechtssichere Auskunft geben die einschlägigen Rechtsnormen. Und bei Unverständnis die zuständige Behörde.
Alles andere ist einfach nichts wert für das Vorhaben des TE.
nordanney05.09.19 12:22
Joedreck schrieb:

Wie viel Bestandskraft haben denn die hier abgegebenen Meinung?
Es sind Meinungen von in der Materie erfahrenen Usern. Die Richtung für den TE sollte damit klar sein.
genug Hinweise auf die Rechtsnormen hat er ja schon bekommen - bei der Projektumsetzung muss er selbst Lehrgeld bezahlen und seine Erfahrungen machen.
11ant05.09.19 13:00
nordanney schrieb:

bei der Projektumsetzung muss er selbst Lehrgeld bezahlen und seine Erfahrungen machen.
Er will aber nicht Erfahrungen machen - sondern wehklagen, daß Raumplanung eben auch bedeutet, daß in Bebauungsplänen nur das Haus vorgesehen ist, und nicht auch das Äffchen und das Pferd.

Herrn Nilsson und Hoppetosse habe ich in Biblis übrigens noch nicht gesehen - wohl aber allerlei Bauten, für die man aus einem Schrebergartenverein ausgeschlossen würde.
neffetshd08.09.19 10:27
11ant schrieb:

Tadaa !
Viele Menschen frahagen [...]
warum kommt das Glühühück ... nicht zu mir ?
(Katja Ebstein, 1970)

Was soll das jetzt? Willst du dich über mich lustig machen?
neffetshd08.09.19 10:45
Escroda schrieb:

Mir fällt auch ein Lied ein:
I surrender
(Rainbow, 1981)

Sehr witzig Escroda, ich lach mich tot hahahaha du bist der Knüller!!
Hinter den Namen im Internet sitzen Menschen, die sich verletzt fühlen könnten, wenn man sich über sie lustig macht.
neffetshd08.09.19 10:47
Escroda schrieb:

Wenn es Dir geholfen hat, wieso schießt Du 10 Minuten später den nächsten Thread 'raus? Ich antworte trotzdem noch mal, auch wenn deine Threadinflation mein Verständnis für deinen Wissensdurst langsam an seine Grenzen bringt.

Anscheinend ist dein Verständnis in mehreren Hinsichten an seinen Grenzen
Auch wenn es ein Kindergartenkind verstanden hätte, erkläre ich es noch mal extra für dich: Wenn Jemand neu bei einem Wissensgebiet ist, kann derjenige mehrere Fragen dazu haben.
rechtsnormen