ᐅ Makler - rechtmäßig oder nicht?
Erstellt am: 25.05.12 23:45
B
Bauexperte28.05.12 19:00Hallo,
Freundliche Grüße
SuCeTi schrieb:Woher war Dir das Grundstück bekannt?
Ein Makler sendete uns ein Expose` für ein uns bereits bekanntes Grundstück für 63000 €.
SuCeTi schrieb:Das läßt sich hier nicht so leicht beantworten. Ich bin kein RA und daher darf ich keine Rechtsberatung erteilen. Ich würde allerdings vermuten wollen, dass die Rechtmäßigkeit der Maklerrechnung an der Art und Weise scheidet, wie Du über das angebotene Grundstück informiert worden bist und auch daran, welchen Vertrag der Grundstücksverkäufer mit dem Rechnung schreibenden Makler verhandelt hat.
Ist der Makler im Recht?
Freundliche Grüße
Wir wohnen hier sehr "ländlich", da spricht jeder über alles und jeden. So erfährt man auch wenn ein Grundstück verkauft wird. :-)
Das Grundstück war auch zu der Zeit im Internet angeboten, von dem Makler.
Ich habe nicht nach weiteren Informationen für dieses Grundstück gefragt, lediglich nach einem preisgünstigeren, welches nicht im Internet zu finden ist/war.
Das Grundstück war auch zu der Zeit im Internet angeboten, von dem Makler.
Ich habe nicht nach weiteren Informationen für dieses Grundstück gefragt, lediglich nach einem preisgünstigeren, welches nicht im Internet zu finden ist/war.
I
Ingo Kommen30.05.12 00:34DU hast aber nach EINEM Grundstück nahgefragt ohne dann später den Makler darauf hinzuweisen, daß Dir das Grundstück bekannt ist.
BASTA!
Provision verdient !!
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B
Bauexperte30.05.12 08:43Hallo,
Freundliche Grüße
SuCeTi schrieb:Diese Aussage wird Dir nicht weiterhelfen.
Wir wohnen hier sehr "ländlich", da spricht jeder über alles und jeden. So erfährt man auch wenn ein Grundstück verkauft wird. :-)
SuCeTi schrieb:Was bleibt, ist, dass Dir nachweislich bekannt war, dass das Grundstück über einen Makler angeboten wurde. Es gibt dutzende von Gerichtsentscheiden, welche in einem solchen Fall dem Makler Recht zuerkannt haben. Unterhalte Dich einmal mit dem Grundstücksverkäufer; vielleicht beteiligt er sich an der Maklerrechnung ... ansonsten wirst Du sie imho alleine begleichen müssen.
Das Grundstück war auch zu der Zeit im Internet angeboten, von dem Makler. Ich habe nicht nach weiteren Informationen für dieses Grundstück gefragt, lediglich nach einem preisgünstigeren, welches nicht im Internet zu finden ist/war.
Freundliche Grüße