ᐅ Finanzierung aus Eigenmitteln nachweisen
Erstellt am: 02.08.19 13:29
Mischmax02.08.19 13:29
Hallo,
ich bin in der glücklichen Lage, mein Hausbauprojekt aus Eigenmitteln finanzieren zu können. Die Frage ist nun, wie weist man das Eigenkapital dem Generalunternehmer/Generalübernehmer gegenüber nach, wenn man keinen Bankkredit aufnimmt? Werden da entsprechende Eigenkapital-Nachweise reichen oder wird da gewöhnlich eine Bankbürgschaft, eine Art Treuhandkonto oder andere Erklärungen (ich habe von Abtretungserklärungen gelesen) gefordert? Oder kommt es am billigsten bzw. ist es am einfachsten, doch einen Kredit über eine sehr geringe Summe aufzunehmen und über diesen Weg eine ganz normale Finanzierungsbestätigung vorzulegen ohne weitere Diskussionen? Kosten für Grundbucheintrag etc. möchte ich eben vermeiden.
Klar werde ich das Thema beim GU zum passenden Zeitpunkt selbst ansprechen, ich wollte nur schon mal herausfinden, was da eine übliche Lösung ist und welche Vorschläge ich bringen kann. Hab da bei der Suche im Netz nicht allzu viel dazu finden können.
Danke schon mal für die Antworten, insbesondere von Leuten, die die Situation schon mal als Bauherren oder Auftragnehmer gehabt hatten.
ich bin in der glücklichen Lage, mein Hausbauprojekt aus Eigenmitteln finanzieren zu können. Die Frage ist nun, wie weist man das Eigenkapital dem Generalunternehmer/Generalübernehmer gegenüber nach, wenn man keinen Bankkredit aufnimmt? Werden da entsprechende Eigenkapital-Nachweise reichen oder wird da gewöhnlich eine Bankbürgschaft, eine Art Treuhandkonto oder andere Erklärungen (ich habe von Abtretungserklärungen gelesen) gefordert? Oder kommt es am billigsten bzw. ist es am einfachsten, doch einen Kredit über eine sehr geringe Summe aufzunehmen und über diesen Weg eine ganz normale Finanzierungsbestätigung vorzulegen ohne weitere Diskussionen? Kosten für Grundbucheintrag etc. möchte ich eben vermeiden.
Klar werde ich das Thema beim GU zum passenden Zeitpunkt selbst ansprechen, ich wollte nur schon mal herausfinden, was da eine übliche Lösung ist und welche Vorschläge ich bringen kann. Hab da bei der Suche im Netz nicht allzu viel dazu finden können.
Danke schon mal für die Antworten, insbesondere von Leuten, die die Situation schon mal als Bauherren oder Auftragnehmer gehabt hatten.
seat8802.08.19 13:31
Reicht da kein Kontoauszug mit Stempel von der Bank?...
HilfeHilfe02.08.19 13:54
hätte auch gesagt kontoauszug etc pp
treundhandkonto hat einen Nachteil. Das Konto ist an den GU verpfändet. Hast du mit ihm Stress etc. verfügst du nicht mehr frei über das Geld. d.h. der GU kann es sich nicht einfach ohne deine Zustimmung auszahlen lassen, du kannst aber auch nicht ohne seine Zustimmung frei wieder verfügen.
treundhandkonto hat einen Nachteil. Das Konto ist an den GU verpfändet. Hast du mit ihm Stress etc. verfügst du nicht mehr frei über das Geld. d.h. der GU kann es sich nicht einfach ohne deine Zustimmung auszahlen lassen, du kannst aber auch nicht ohne seine Zustimmung frei wieder verfügen.
Lumpi_LE02.08.19 15:01
Dem GU über musst du garnichts nachweisen, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das jemand sehen will.
Du unterschreibst ja einen Vertrag.
Du unterschreibst ja einen Vertrag.
andimann02.08.19 15:05
Moin,
Ausdruck des Kontostands hat bei uns gereicht. Mehr hätte er aber auch nicht bekommen....
Viele Grüße,
Andreas
Ausdruck des Kontostands hat bei uns gereicht. Mehr hätte er aber auch nicht bekommen....
Viele Grüße,
Andreas
Egberto02.08.19 15:20
Verstehe ich nicht: Im Regelfall ist der Zahlungsplan so formuliert, dass der Auftraggeber sowieso immer in Vorleistung geht.
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