ᐅ Erbpachtgrundstück inkl. Neubau
Erstellt am: 16.07.19 11:01
Ich kann da nichts weiter gegen halten und nichts belegen, insofern lasse ich deine Aussage so stehen. Vielleicht war es ein Sonderfall. Ich weiß es nicht genauer.
Mein Eindruck ist, Beleihungsgrenzen sind üblich. Gerade mal google angeworfen, da findet man ähnliches.
Bist du vielleicht regional verwurzelt, sodass der dort übliche Erbpachtgeber solch Regeln nicht hat?
Mein Eindruck ist, Beleihungsgrenzen sind üblich. Gerade mal google angeworfen, da findet man ähnliches.
Bist du vielleicht regional verwurzelt, sodass der dort übliche Erbpachtgeber solch Regeln nicht hat?
N
nordanney17.07.19 15:06guckuck2 schrieb:
Bist du vielleicht regional verwurzelt, sodass der dort übliche Erbpachtgeber solch Regeln nicht hat?Nein, wir finanzieren bundesweit. Habe erst heute einen druckfrischen Erbbaurechtsvertrag aus Stuttgart auf den Tisch bekommen. Auch dort keine Einschränkung. Letzte Woche etwas aus dem Ruhrgebiet (aber für ein Bürohaus) - dort wollte der Erbbaurechtsausgeber den Erbbauzins vorab bezahlt bekommen - ist aber noch immer günstiger als der Kauf gewesen.