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ᐅ Sicherheitseinbehalt / Gewährleistungsbürgschaft


Erstellt am: 15.04.12 23:17

P
Projekt 2012
15.04.12 23:17
Hallo,

mal wieder eine Frage in die Runde:

Habe mich mit einem kleineren Bauunternehmer/GÜ zu o.g. Thema unterhalten und er teilte mir folgendes mit:

Er bietet weder das eine, noch das andere an, weil ein Sicherheitseinbehalt seine Liquidität schmälert und eine Gewährleistungsbürgschaft seine Schufa-"Leistungsdaten" negativ belastet....

dem zufolge müssten ja beide Dinge bei kleineren Bauunternehmen/GÜ grundsätzlich ein Problem sein bzw. in der Regel nicht machbar/schwer machbar sein und daher kein Indikator für die Seriosität des Unternehmens sein, oder??

Was meint Ihr, welche Erfahrungen habt Ihr diesbezüglich gemacht??? So nachvollziehbar oder doch eher eine "Ausrede"?


Gruß

Projekt 2012
B
Bauexperte
16.04.12 11:01
Hallo,
Projekt 2012 schrieb:
Habe mich mit einem kleineren Bauunternehmer/GÜ zu o.g. Thema unterhalten und er teilte mir folgendes mit:

Er bietet weder das eine, noch das andere an, weil ein Sicherheitseinbehalt seine Liquidität schmälert und eine Gewährleistungsbürgschaft seine Schufa-"Leistungsdaten" negativ belastet....
Das die Liquidität geschmälert wird, ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des Sicherheitseinbehalt; im Regelfall für die Dauer von 2 Jahren. Das eine Bürgschaft seine Schufa negativ belasten soll, kann ich nur so interpretieren, dass sich dadurch seine Kreditvolumina um die Summe des Einbehalt (im Regelfall 5% der Auftragssumme) reduziert. Insofern stimmt beides.
Projekt 2012 schrieb:
dem zufolge müssten ja beide Dinge bei kleineren Bauunternehmen/GÜ grundsätzlich ein Problem sein bzw. in der Regel nicht machbar/schwer machbar sein und daher kein Indikator für die Seriosität des Unternehmens sein, oder??
Die Frage, welche sich mir stellt, ist: warum willst Du überhaupt einen Sicherheitseinbehalt; Dich dem BU gegenüber rechtlich stellen wie ein Handwerker? Sicherheitseinbehalt ist ein "normales" Instrument unter Handwerkern oder BU zu seinen Handwerkern/Subs. Füttere Tante Google mit § 17 VOB oder schau auf meiner HP (dorthin gelangst Du über meine Sig), dort findest Du weitergehende Erläuterungen.

Wenn Du Dich mit diesem BU über das Thema Sicherheit unterhalten hast, hat er Dich doch vmtl. Alternativen aufgezeigt; etliche Wege führen nach Rom

Freundliche Grüße
P
Projekt 2012
28.04.12 18:53
Hallo,

leider keine weiteren Alternativen aufgezeigt! Bürgschaft macht er nicht, sagte er....

Was würde mir da noch bleiben?


Gruß

Projekt 2012
B
Bauexperte
28.04.12 23:47
Hallo,
Projekt 2012 schrieb:
leider keine weiteren Alternativen aufgezeigt! Bürgschaft macht er nicht, sagte er.... Was würde mir da noch bleiben?
Einen anderen Anbieter suchen?

Freundliche Grüße
T
TomTom1
30.04.12 07:30
Moin!

Und was soll das Ganze bringen? Wir reden hier doch von 5 % des Leistungsbetrages!
Wenn jetzt Estrich- oder Fliesenleger eine Minderleistung erbracht haben und dann eines oder beide Gewerke wieder ´raus müssen, was nützen mir dann im Insolvenzfall 5 %, zumal es auf die Gesamtleistung inkl. Abbruchkosten eher 1 % ist.

Ich muss da etwas falsch verstanden haben.......

LG,
Tomtom.
sicherheitseinbehaltliquiditätschufabürgschaft