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Erstellt am: 06.06.19 19:43

Noelmaxim11.06.19 11:20
Kekse schrieb:

Wenn mein Finanzierungsvermittler mich zum Betrug auffordern würde, würde ich mindestens aufstehen und gehen. Evtl. würde ich auch der Rennleitung und/oder der zuständigen Aufsicht Bescheid sagen…

Selbstverständlich, da würde ich wert darauf legen, nur du definierst Betrug nicht, schon gar nicht schienst du zu wissen, wie Banken den definieren!

Hier von Betrug zu reden zeigt auf, wohin exakt diese Diskussion wieder führen soll, aber da bekommt ihr mich nicht

Mal ein kleiner Tipp, wenn du ein Guter bist, ein Erfahrener, man dich und deine Arbeit über Jahrzehnte kennt, dann bist du in Teilen die Bank.
Noelmaxim11.06.19 11:23
Kekse schrieb:

Es sollte einer Fachperson instantan vollkommen klar sein, dass er hier versehentlich die Eigenkapitalquote berechnet, was die Aussage übrigens ebenso valide untermauert als hätte er tatsächlich den Beleihungsauslauf berechnet. Warum das so ist, darfst du dir selbst überlegen

Unnötig, denn niemand hat danach gefragt. Natürlich kann er das hier einfach so berechnen, gerne, nur dann sollte er nicht zwingend meine Thesen korrigieren wollen, denn beides hat nichts miteinander zu tun.

Kekse, ich ziehe mich im Interesse der anderen mal etwas hier zurück, merke schon wieder ganz genau, wohin das führen soll.

Wir haben hier Ruhe und die behalten wir auch bei.
Noelmaxim11.06.19 11:27
Mal kurz für Kekse und Matte1987 in Erinnerung gerufen, um was es ging
Noelmaxim schrieb:

Sorry, aber ich weiß nicht, wie die Außenanlagen, die 100 % wertsteigernd angesetzt werden, in irgendeiner Weise den Beleihungsauslauf verändern. Erschließt sich mir überhaupt nicht und findet in meiner täglichen Arbeit mit den Banken null Anwendung.
Noelmaxim schrieb:

Nein, wenn dann verschiebt sich das imaginär zu einem höheren Beleihungsauslauf, was aber immer durch Angabe geringer Eigenleistung ausgeglichen wird und wenn man es richtig macht, dann verbessert er sich sogar, da man etwas mehr Eigenleistung angibt.

Nun sind wir bei Betrug und Eigenkapitalquotenberechnungen.

Wie gesagt, ich bin dann mal weg.
HilfeHilfe11.06.19 11:30
Tassimat schrieb:

Na das geht ja dann schon Richtung Betrug. Das hätte ich von dir , nicht erwartet.

Egal, deien 5000€ Eigenleistung für Garten kannst du ja auch ansetzten wenn keine Garten gemacht wird. Somit wird jede neue Maßnahme den Beleihungauslauf verschlechtern, da man den EL Anteil nicht beliebig erhöhen kann.
naja manch ein Vermittler bietet an bei Einreichung mittels eines Gutachters / Statikers / Ing Büro alles an EL in der Einreichung abzuzeichen.

Ein Schelm der da böses denkt^^
matte11.06.19 11:30
Jetzt bleib doch lieber mal hier und erhelle uns Laien bitte in deiner Denkweise, wieso "Außenanlagen, die 100 % wertsteigernd angesetzt werden" nicht den Bleihungsauslauf verändern.
Wenn das für dich so klar ist, sollte das doch ein Leichtes sein.
Und bitte lass den Spaß mit der Eigenleistung diesmal weg, denn nur weil du das gerne als "Kniff" anwendest, wird das nicht richtiger.

Ob das Betrug ist oder nicht, will und kann ich gar nicht beurteilen, aber darum gings mir auch nie.
Kekse11.06.19 11:43
Noelmaxim schrieb:

Mal kurz für Kekse und Matte1987 in Erinnerung gerufen, um was es ging




Nun sind wir bei Betrug und Eigenkapitalquotenberechnungen.

Wie gesagt, ich bin dann mal weg.
Nein, ich Erkläre dir nicht, wie Beleihungsauslauf und Eigenkapitalquote zusammenhängen. Mach ne Fortbildung, wenn du das nicht weißt. Tipp: genau darum ging es.

Ich weiß auch nicht, worum es „schon wieder“ gehen soll. Kennen wir uns näher? Gab es ein „voriges mal“ und falls ja: worum ging’s denn da?
Von meiner Seite geht es übrigens darum, dass du hier Unfug verbreitest, der unbedarfte Mitleser blöd hereinreiten kann.
einreichung