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ᐅ Bauantrag begründen - 40m Anbauzone an Autobahn


Erstellt am: 18.05.19 16:22

T
Tassimat
22.05.19 12:27
Was die Garage betrifft: Wäre es denkbar, dass man sich selbst verpflichtet, die Garage auf eigene Kosten zeitnah wieder rückzubauen, sollte es beispielsweise für eine Autobahnerweiterung oder ähnliches, erforderlich sein?
Kann man die Garage so hinbauen, dass der Baumbestand nicht angetastet wird?

Hattest du schon Gelegenheit den Nachbarn im Norden zu fragen?
Q
querys_
22.05.19 12:41
Tassimat schrieb:

Was die Garage betrifft: Wäre es denkbar, dass man sich selbst verpflichtet, die Garage auf eigene Kosten zeitnah wieder rückzubauen, sollte es beispielsweise für eine Autobahnerweiterung oder ähnliches, erforderlich sein?
Kann man die Garage so hinbauen, dass der Baumbestand nicht angetastet wird?

Genau das sind meine Gedanken dazu. Der Baumbestand auf "meinem" Grundstück ist null. Die Bäume befinden sich auf dem Erdwall hoch zur Autobahn und sind auf den Grundstücken der Autobahn gewachsen.
Insbesondere bei einer Garage sehe ich die "Abrissauflage" für mich persönlich als unkritisch, da ich sowieso nur eine "Billiggarage" möchte. Mir reicht eine einfache Blechhütte wo mein Auto geschützt drin steht (wenngleich diese auch 9x9m sein soll und eine gewisse Höhe haben soll).
Im Idealfall ist die Garage ein Bausatz, der sich im Zweifel an anderer Stelle neu aufbauen ließe.
Tassimat schrieb:

Hattest du schon Gelegenheit den Nachbarn im Norden zu fragen?

Leider noch nicht, allerdings ist der Nachbar im Norden nach Sichtung der 30 Jahre alten Unterlagen bei Erteilung seiner Baugenehmigung der Garage noch nicht innerhalb der 40m Zone gewesen. Nur heute ist die Zone näher an ihn ran gerückt und damit die Garage teilweise innerhalb der Zone.

Ich habe aber noch einen anderen Nachbarn, der erst vor Kurzem "direkt" an die Lärmschutzwand eine 3er Garage gebaut hat, den werde ich mal anhauen, wenn ich wieder am Ort bin.

PS: Für morgen habe ich einen Termin bei einem Anwalt für öffentliches Baurecht. Ich hoffe, dass dieser mir mit Formulierungen und Rat behilflich sein kann.
1
11ant
23.05.19 01:57
querys_ schrieb:

Mein Schwiegervater hat in den alten Unterlagen von vor 30 Jahren gekramt und zum Glück den Bauvorbescheid von damals gefunden.
Der dürfte sein Haltbarkeitsdatum überschritten haben
querys_ schrieb:

ich denke ohne eine Beratung eines Anwaltes kommt man hier nicht weiter. Der kennt, wie auch mehrere hier bereits angemerkt haben, die korrekten Begrifflichkeiten.
Der kann mit Form und Frist umgehen, das ist hier entscheidender.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Q
querys_
23.05.19 08:07
11ant schrieb:

Der dürfte sein Haltbarkeitsdatum überschritten haben

Ja definitiv! Aber es gehen ein paar interessante Aspekte daraus hervor, die man eventuell heute als Argumente nutzen kann. Außerdem gibt es einen Schriftverkehr mit dem Bauamt, vor ca. 25 Jahren eine Grundstücksfläche für die Erschließung abgegeben wurde.
Ich werde hier jedenfalls berichten
Q
querys_
15.06.19 18:51
Hallo miteinander,

ich möchte mich nun zurückmelden, denn heute kam die Ausnahmegenehmigung von StraßenNRW. Das Haus darf so gebaut werden, wie geplant, obwohl ein paar Quadratmeter in der Verbots-Zone liegen und die Garage darf auch gebaut werden, mit der Auflage sie abzureißen, falls nötig.
Die Ausnahme gilt aber tatsächlich nur für mich (bzw. uns) persönlich.

Mal sehen was das Bauamt nun zu meiner Bauvoranfrage noch zu sagen hat.