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ᐅ Bauantrag begründen - 40m Anbauzone an Autobahn


Erstellt am: 18.05.19 16:22

Q
querys_
19.05.19 11:13
Mit anwaltlicher Hilfe meinte ich nur, dass jemand noch mal "vom Fach" mein Geschreibsel überprüft. Das kann dann wohl auch ein Architekt, so wie von dir gefordert. Der Brief kommt natürlich von mir. Ich werde nicht direkt mit dem Anwalt um die Ecke kommen.

Mit Außenputz meinte ich, die Farbe oder ob Klinker oder die Gestaltung der Fassade im Allgemeinen.

Ich habe auch Bauzeichnungen mit eingereicht. Diese waren aber noch exemplarisch. Wir wissen noch nicht, wie das Haus im Detail aussehen soll (Gespräche dazu laufen parallel).

Nein eine Begründung für die 40m Zone habe ich nicht geliefert, da mir vorab niemand beim Bauamt sagen konnte, wie diese 40m Zone gemessen wird und wo sie beginnt. Insbesondere in Hinblick auf die Flüchtlingsheime wurde mir beim Bauamt gesagt "wir müssen zwar die Autobahn fragen, aber das wird schon passen, die Flüchtlingsheime sind ja auch genehmigt".

Der Brief von Straßen.NRW ging direkt an uns. Die relevanten Passagen sind sicherlich:
"Da erste Überprüfungen der Antragsunterlagen eine Ablehnung Ihres Vorhabens ergeben, möchte ich Sie anhören und Ihnen die Möglichkeit geben bis zum xx. Stellung zu nehmen
[...] Ihr Bauvorhaben ist abzulehen: Es liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der 40m Anbauverbotszone vor.[...]
Nach §9 Abs. 8 FStrG kann nur dann eine Ausnahme vom Anbauverbot zugelassen werden, wenn eine Ablehnung im Einzelfall z einer offenbar nicht beabsichtigten Hörte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist [...]."
E
Escroda
19.05.19 14:23
Ja, so in etwa habe ich es mir auch gedacht.
querys_ schrieb:

Mit anwaltlicher Hilfe meinte ich nur, dass jemand noch mal "vom Fach" mein Geschreibsel überprüft.
Gut. Der wird die Vokabeln auch kennen. Ich denke nur, einen Architekten wirst Du sowieso brauchen, einen Anwalt (hoffentlich) nicht.
querys_ schrieb:

"wir müssen zwar die Autobahn fragen, aber das wird schon passen, die Flüchtlingsheime sind ja auch genehmigt".
Na ja, ein wenig naiv, sag' ich mal. Deine Zitate aus dem Schreiben lassen auf Standard-Textbausteine schließen. Vielleicht hat sogar nur ein Vorprüfer den Verstoß der 40m ermittelt und wegen der fehlenden Begründung gar nicht erst an einen Entscheider weitergeleitet. Immerhin geben sie Dir Gelegenheit ur Nachbesserung und schreiben nicht gleich eine ablehnende Stellungnahme für's Bauamt. Wenn "die bei der Stadt" Dir wohlgesonnen sind, lassen sie Dich vielleicht in die Begründung zu den Flüchtlingsheimen schauen.

Ich sehe jedenfalls gute Chancen auf Genehmigung eines ordentlichen Wohnhauses, wenn Du nicht allzu abenteuerliche Wünsche hast, die so gar nicht in Einklang mit der Umgebung zu bringen sind. Außer bei der Garage, aber da kann der Nachbar ja was zu sagen.
1
11ant
19.05.19 21:38
Ich vermute mal: 1. daß es sich bei Straßen.NRW um einen Landesbetrieb handelt, der auch für die in seinem Sprengel liegenden Abschnitte von Bundesstraßen seinen Senf zur Beteiligung an Verwaltungsakten geben soll (und dies aus den Akten heraus bewerkstelligen muß) und 2. daß die ihrerseits von der Gemeinde um ihre Stellungnahme gebeten wurden.

Das wollen sie nun freundlicherweise mit einer fairen Chance für den Betroffenen tun, seine Sicht der Lage beizutragen. Die Sichtweise "nicht gleich mit einem Anwalt um die Ecke zu kommen" - wohl aus der Denke, das würde als Eskalation gewertet - halte ich für verkehrt. Denn erstens heißt Anwalt nicht, daß dann mit dessen Briefkopf geantwortet werden muß. Und zweitens wird es, auch wenn die Antwortfrist dieses Landesbetriebes keine späteren Vorträge ausschließt, wie folgt weitergehen: wenn dem Landesbetrieb dann keine Einlassung des Betroffenen vorliegt, wird man der Gemeinde die beschriebene Ablehnung antworten, erst die Gemeinde teilt dann die Ablehnung mit.

Ein Anwalt wird im Gegensatz zu einem Architekten schnell und genau aus dem Schriftverkehr hinauslesen, welche rechtlichen Folgen welches Handeln hat. Und er wird nach meiner Erwartung sagen: "teilen Sie mit, Sie bäten zur Einholung qualifizierter Formulierungshilfe um Geduld" - denn nur dann wird der Landesbetrieb abwarten, bei schlicht zum Tag der Wiedervorlage noch nicht vorliegender Stellungnahme wird er ablehnen. der Hinweis auf die Fundstelle der Rechtsgrundlage ist ein Gold werter Service. Und wieder wird niemand besser als der Fachanwalt wissen, wie man dieses Eisen am besten schmiedet, d.h. den Wortlaut mit seinen individuellen Fakten "belebt".

Falsch wäre jetzt vor allem: a) nur weil der Landesbetrieb kein abschließendes Urteil fällt, nicht dorthin zu antworten; b) dort rechtlich irrelevant auf die Tränendrüse zu drücken, daß die Baulandgrundsteuer ohne Bauendürfen ungerecht wäre oder dergleichen. Aus meiner Sicht steht im genannten Paragraphen Deine Antwort schon fast vorgekaut, aber diesen Schubs für Dich richtig zu lesen, sollte ein Anwalt tun - daß ich oder ein anderer Deiner Forenbuddies dies erledigten, hält das Rechtsberatungsgesetz m.E. hier absolut angemessen für keine gute Idee. Falls Du den Schritt finanziell scheust, gugel´ mal "Beratungshilfe".
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Q
querys_
22.05.19 07:55
Hallo zusammen:
Die besondere Härte ist denke ich in unserem Fall gegeben. Mein Schwiegervater hat in den alten Unterlagen von vor 30 Jahren gekramt und zum Glück den Bauvorbescheid von damals gefunden.
Die 40m Anbauzone ist dort eingezeichnet und ist damals an einer anderen Stelle gewesen als heute. Vor 30 Jahren war das Grundstück ganz "normal" bebaubar, heute dadurch dass die Zone 3m weiter gerückt ist, nicht mehr. Es ließe sich ein Haus bauen das nördlich ~11m lang ist und südlich ~3m und östlich ~12m (Die Diagonale misst dann ~14m). Am Ende kommt dann ein eher "dreieckiges" Haus bei raus.
ich denke ohne eine Beratung eines Anwaltes kommt man hier nicht weiter. Der kennt, wie auch mehrere hier bereits angemerkt haben, die korrekten Begrifflichkeiten.
Besten Dank bereits für die Hilfe hier. Ich werde berichten, wie es ausgegangen ist.
H
HilfeHilfe
22.05.19 08:43
Viel Erfolg ! Und wie heißt es so schön " vor Gericht ist wie auf hoher See"....

Ich hoffe dein Schiff geht nicht unter
Q
querys_
22.05.19 08:56
HilfeHilfe schrieb:

Viel Erfolg ! Und wie heißt es so schön " vor Gericht ist wie auf hoher See"....

Ich hoffe dein Schiff geht nicht unter

Naja derzeit sprechen wir ja eher von einem Papierschiffchen. Denn bisher sind mir noch keine nennenswerten Kosten entstanden. Aber wenn man es nicht wenigstens versucht hat, ärgert man sich später.