ᐅ Bauantrag begründen - 40m Anbauzone an Autobahn
Erstellt am: 18.05.19 16:22
querys_ schrieb:
Es gibt ja durchaus die Möglichkeit nach §9 FStrG Abs. 8 zu begründen und hierzu wurde ich von Straßen.NRW auch explizit aufgeforder! Ich hatte hier auf Tipps gehofft, was man idealerweise dort anführen könnte.Damit bist Du hier aber falsch, damit gehörst Du dringend und unbedingt zu einem Fachanwalt. Eine evtl. Fristsetzung zur Stellungnahme wäre ggf. zunächst zu verlängern, also gehe schnell zum Fachmann. Das ist eindeutig kein geeignetes Terrain, das Instrument der Stammtisch-Schwarmintelligenz zu testen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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H
HilfeHilfe19.05.19 06:2311ant schrieb:
Damit bist Du hier aber falsch, damit gehörst Du dringend und unbedingt zu einem Fachanwalt. Eine evtl. Fristsetzung zur Stellungnahme wäre ggf. zunächst zu verlängern, also gehe schnell zum Fachmann. Das ist eindeutig kein geeignetes Terrain, das Instrument der Stammtisch-Schwarmintelligenz zu testen.cool wollte auch schon meine Stammtischparole hier rein gröllen stimme dir aber zu. Stadt/ Land ist ein übermächtiger Gegner11ant schrieb:
damit gehörst Du dringend und unbedingt zu einem FachanwaltNee, noch nicht. Da müssen wir erst noch ein paar Fakten checken. Wenn bisher seitens der Antragsteller noch mit keinem Wort auf die Problematik der Autobahnnähe eingegangen wurde, muss ja abgelehnt werden. Die Behörde sucht ja keine Argumente für das Bauvorhaben.querys_ schrieb:
Wir haben vor rund einem Monat eine Bauvoranfrage eingereicht.Wer? Ein Architekt?Wie lautete die Fragestellung, also welche Punkte sollten vorab geklärt werden?
querys_ schrieb:
Nichtsdestotrotz wurde für das Grundstück seit 20 Jahren Steuern für Bauland gezahltBaurechtlich irrelevantquerys_ schrieb:
Hat jemand Tipps zur Begründung der "Besonderen Härte"?Einem erfahrenen Architekten würden sicher die richtigen Worte einfallen. Von mir mal das:- besondere Härte durch atypische Grundstücksgeometrie (spitzer Winkel zur BAB)
querys_ schrieb:
Die BAB ist an der Stelle bereits 3-spurig ausgebaut- keine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange (Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs)Zur Unterstützung: Gibt's 'ne Lärmschutzwand? Zusammen mit den Bäumen besteht Sichtschutz (?), so dass Autofahrer nicht durch Aktionen auf deinem Grundstück abgelenkt werden können.
querys_ schrieb:
der südliche Nachbar ist die Stadt, die dort vor ca. 2-3 Jahren Flüchtlingsheime gebaut hat (diese sind VOLL in der Verbotszone).Leider nicht vergleichbar, da seit der Flüchtlingskrise der Bau von Flüchtlingsunterkünften dem Wohl der Allgemeinheit dient und daher Ausnahmen sehr leicht zu begründen sind. Dir helfen sie aber trotzdem, da die öffentlichen Belange, die deinem Vorhaben entgegenstehen könnten, schon durch die Flüchtlingsheime berührt werden.querys_ schrieb:
Ein Nachbar ca. 500m weiter Richtung Norden hat auch direkt an die Begrenzungsmauer Garagen gesetetzt und die sind sogar genehmigt, weil der Stress mit vielen Nachbarn hat.Ja, frag' den mal. So würde ich sagen, Dreifachgarage, insbesondere an der Stelle, kannste knicken. Für 'ne Doppelgarage südlich neben dem Haus wäre ja genug Platz. Da ist nichts mit besonderer Härte.Danke das sind die ersten wirklich hilfreichen Fragen. Gerne möchte ich diese auch beantworten.
Die Bauvoranfrage habe ich selbst eingereicht, eben auf Grund der Problematik mit der 40m Zone. In der Bauvoranfrage soll geklärt werden (weil §34)
- Farbe der Ziegel
- Außenputz
- grundsätzliche Bebaubarkeit mit Einfamilienhaus und Doppelgarage
- Geschossigkeit + Dachform
- besondere Maßnahmen durch BAB (Lüftungsanlage, Schallisolierte Fenster etc.)
Es gibt dort bereits eine Lärmschutzwand + einen sehr alten hohen Laubbaumbestand. Die Autobahn führt in ca. 3m oberhalb des Grundstückes vorbei + die Lärmschutzwand in Höhe von 4m. Die Autobahn kann man, wenn man auf dem Grundstück steht nur erahnen und wenig hören.
An die Garage neben dem Haus habe ich auch schon gedacht, aber dabei baut man sich ja leider die ganze Seite zu und muss auf Fenster verzichten, was ich natürlich vermeiden möchte.
Mein Vorgehen ist, dass ich Straßen.NRW bis zum Termin (eventuell mit Fristverlängerung) mit anwaltlicher Hilfe antworte und bei meinen Plänen bleibe. Kompromisse kann ich dann immer noch eingehen, wenn Straßen.NRW dagegen ist.
noch mal zur Tiefgarage:
Ich denke dass ich, abgesehen von den immensen Kosten, auf 5,8m von der Straßenkante bis zur Hauswand es nicht schaffen werde eine TG-Einfahrt zu realisieren, die man dann auch rauf und runter fahren kann.
anbei die Bäume, die das Grundstück von der BAB abschirmen. Blick in Richtung Süden.
[ATTACH type="full"]34632[/ATTACH]
Die Bauvoranfrage habe ich selbst eingereicht, eben auf Grund der Problematik mit der 40m Zone. In der Bauvoranfrage soll geklärt werden (weil §34)
- Farbe der Ziegel
- Außenputz
- grundsätzliche Bebaubarkeit mit Einfamilienhaus und Doppelgarage
- Geschossigkeit + Dachform
- besondere Maßnahmen durch BAB (Lüftungsanlage, Schallisolierte Fenster etc.)
Es gibt dort bereits eine Lärmschutzwand + einen sehr alten hohen Laubbaumbestand. Die Autobahn führt in ca. 3m oberhalb des Grundstückes vorbei + die Lärmschutzwand in Höhe von 4m. Die Autobahn kann man, wenn man auf dem Grundstück steht nur erahnen und wenig hören.
An die Garage neben dem Haus habe ich auch schon gedacht, aber dabei baut man sich ja leider die ganze Seite zu und muss auf Fenster verzichten, was ich natürlich vermeiden möchte.
Mein Vorgehen ist, dass ich Straßen.NRW bis zum Termin (eventuell mit Fristverlängerung) mit anwaltlicher Hilfe antworte und bei meinen Plänen bleibe. Kompromisse kann ich dann immer noch eingehen, wenn Straßen.NRW dagegen ist.
noch mal zur Tiefgarage:
Ich denke dass ich, abgesehen von den immensen Kosten, auf 5,8m von der Straßenkante bis zur Hauswand es nicht schaffen werde eine TG-Einfahrt zu realisieren, die man dann auch rauf und runter fahren kann.
anbei die Bäume, die das Grundstück von der BAB abschirmen. Blick in Richtung Süden.
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querys_ schrieb:
- Farbe der Ziegel... ist bei §34 durch Behörde nicht regelbar, sofern nicht eine gesonderte Gestaltungssatzung (oder andere Satzung, z.B. Denkmalbereich) vorliegt.querys_ schrieb:
- Außenputz?querys_ schrieb:
- grundsätzliche Bebaubarkeit mit Einfamilienhaus und Doppelgarage
- Geschossigkeit + DachformIch vermute mal die Beschränkung auf die planungsrechtliche Zulässigkeit. Oder hast Du auch Bauzeichnungen eingereicht? Hat das Bauamt denn schon was dazu gesagt? Bist Du direkt von StraßenNRW angeschrieben worden?querys_ schrieb:
- besondere Maßnahmen durch BAB (Lüftungsanlage, Schallisolierte Fenster etc.)Hier ging es aber nur um bauliche Maßnahmen an deinem Haus? Eine Begründung, warum Du in die 40m-Zone hineinbauen musst, hast Du bisher nicht geliefert?querys_ schrieb:
Es gibt dort bereits eine Lärmschutzwand + einen sehr alten hohen Laubbaumbestand. Die Autobahn führt in ca. 3m oberhalb des Grundstückes vorbei + die Lärmschutzwand in Höhe von 4m. Die Autobahn kann man, wenn man auf dem Grundstück steht nur erahnen und wenig hören.Das klingt doch schon mal gut. Damit fallen schon mal eine ganze Reihe von öffentlichen Belangen weg, die gegen dein Eindringen in die Bauverbotszone sprechen.querys_ schrieb:
Mein Vorgehen ist, dass ich Straßen.NRW bis zum Termin (eventuell mit Fristverlängerung) mit anwaltlicher Hilfe antworte und bei meinen Plänen bleibe.Natürlich kannst jetzt schon einen Anwalt einschalten. Damit läufst Du allerdings Gefahr, dass die Gegenseite nur noch mit Beteiligung des Rechtsamtes antwortet ... und das kann dauern. Nimm' Dir einen erfahrenen Architekten. Der soll das mit der Garage selbst mal einschätzen. Zu einem solchen Vorhaben gehören mindestens zwei DIN A 4 Blätter Erläuterungen, warum man unbedingt so bauen muss. Ein Fachmann benutzt dann auch die richtigen Vokabeln, damit der andere Fachmann bedenkenlos die Ausnahme erteilen kann.querys_ schrieb:
Kompromisse kann ich dann immer noch eingehen, wenn Straßen.NRW dagegen ist.Ja, aber deine Bauvoranfrage wird erst mal abgelehnt. Du stellst ja ganz viele Fragen an die Genehmigungsbehörde, die gleich mehrere Gesetze betreffen (Baugesetzbuch, Bauordnung NRW, FStrG,...). Die Behörde beteiligt also StraßenNRW, bekommt eine negative Stellungnahme, muss gar nicht mehr über den Rest entscheiden und Du weißt immer noch nichts. Such' einen guten Architekten, der macht das schon. Alles andere ist IHMO Zeit und Geldverschwendung.