ᐅ Bauantrag begründen - 40m Anbauzone an Autobahn
Erstellt am: 18.05.19 16:22
Liebe Forenmitglieder,
es geht um das Grundstück aus der Anlage. Es liegt an der Bundesautobahn 3 in der Nähe von Köln. Das Grundstück gehört bereits der Familie seit ca. 60 Jahren. Es handelt sich inzwischen um eine Baulücke.
Wir haben vor rund einem Monat eine Bauvoranfrage eingereicht. Heute kam die Ankündigung der Ablehnung durch Straßen.NRW sofern wir uns nicht äußern.
Unser geplantes Haus verstößt ca. 8m gegen die Bannzone von 40m und die Garage liegt nur 11m von der BAB entfernt.
Sollte man die Bannzone von 40m einhalten, ließe sich das Grundstück nicht sinnvoll bebauen (siehe zweites Bild). Es handelt sich dabei um eine Schätzung von mir, es bleibt ein "Dreieckiges" Baufenster von ca. 80qm über. Hierin müsste auch eine Terrasse enthalten sein.
Nichtsdestotrotz wurde für das Grundstück seit 20 Jahren Steuern für Bauland gezahlt und natürlich ist es auch voll erschlossen. Die Häuser südlich unseres Grundstückes gehören der Stadt und sind Flüchtlingsunterkünfte.
Hat jemand Tipps zur Begründung der "Besonderen Härte"? Weiß jemand um Auflagen, die man anbieten kann?
Mir kamen folgende Ideen in den Sinn:
- Nähe zu den Eltern/Schwiegereltern (500m die Straße rauf)
- Grundstück seit Jahrzehnten im Besitz der Familie
- Hoher Schallschutz der Fenster und Wände
- Lüftungsanlage
- Wenn nicht so wie wir vorgeschlagen haben zu bebauen, ist das Grundstück im Grunde genommen nicht sinnvoll bebaubar
- Garage mit Abrissauflage, sofern durch die Autobahn / Straßen.NRW gefordert. Die BAB ist an der Stelle bereits 3-spurig ausgebaut, ab 2025 soll saniert werden, eine Erweiterung auf mehr Spuren ist vom heutigen Wissen sehr unwahrscheinlich (aber klar, wer weiß was in 40 Jahren ist).
Das Grundstück/die Lage als solches soll hier bitte nicht diskutiert werden.
Vielen Dank für eure Hilfe!
[ATTACH type="full"]34618[/ATTACH]
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es geht um das Grundstück aus der Anlage. Es liegt an der Bundesautobahn 3 in der Nähe von Köln. Das Grundstück gehört bereits der Familie seit ca. 60 Jahren. Es handelt sich inzwischen um eine Baulücke.
Wir haben vor rund einem Monat eine Bauvoranfrage eingereicht. Heute kam die Ankündigung der Ablehnung durch Straßen.NRW sofern wir uns nicht äußern.
Unser geplantes Haus verstößt ca. 8m gegen die Bannzone von 40m und die Garage liegt nur 11m von der BAB entfernt.
Sollte man die Bannzone von 40m einhalten, ließe sich das Grundstück nicht sinnvoll bebauen (siehe zweites Bild). Es handelt sich dabei um eine Schätzung von mir, es bleibt ein "Dreieckiges" Baufenster von ca. 80qm über. Hierin müsste auch eine Terrasse enthalten sein.
Nichtsdestotrotz wurde für das Grundstück seit 20 Jahren Steuern für Bauland gezahlt und natürlich ist es auch voll erschlossen. Die Häuser südlich unseres Grundstückes gehören der Stadt und sind Flüchtlingsunterkünfte.
Hat jemand Tipps zur Begründung der "Besonderen Härte"? Weiß jemand um Auflagen, die man anbieten kann?
Mir kamen folgende Ideen in den Sinn:
- Nähe zu den Eltern/Schwiegereltern (500m die Straße rauf)
- Grundstück seit Jahrzehnten im Besitz der Familie
- Hoher Schallschutz der Fenster und Wände
- Lüftungsanlage
- Wenn nicht so wie wir vorgeschlagen haben zu bebauen, ist das Grundstück im Grunde genommen nicht sinnvoll bebaubar
- Garage mit Abrissauflage, sofern durch die Autobahn / Straßen.NRW gefordert. Die BAB ist an der Stelle bereits 3-spurig ausgebaut, ab 2025 soll saniert werden, eine Erweiterung auf mehr Spuren ist vom heutigen Wissen sehr unwahrscheinlich (aber klar, wer weiß was in 40 Jahren ist).
Das Grundstück/die Lage als solches soll hier bitte nicht diskutiert werden.
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Mal ehrlich, die Garage ist doch so ohnehin doof? Mit einer ewig langen Zufahrt zur Straße hin?
Würde mal anfragen, ob es besser ausschaut mit Garage neben dem Haus, so wie es die Nachbarn auch haben. Einzig sinnvoller Aspekt zum Begründen wäre mMn, wenn die Nachbarbebauung ebenfalls in die Anbauverbotszone ragt und ihr nicht weiter in diese Zone rein rutscht als der "weitest hinten gelegene" Nachbar.
Lärmschutz sollte euch ohnehin am Herzen liegen, wird ggf. auch in der Baugenehmigung beauflagt werden. Wo ich leider nicht firm bin ist die Frage, inwieweit im Grundbuch für den Fall eines Wiederverkaufs der Ausschluss von Ansprüchen wg. Lärmschutz möglich ist.
Würde mal anfragen, ob es besser ausschaut mit Garage neben dem Haus, so wie es die Nachbarn auch haben. Einzig sinnvoller Aspekt zum Begründen wäre mMn, wenn die Nachbarbebauung ebenfalls in die Anbauverbotszone ragt und ihr nicht weiter in diese Zone rein rutscht als der "weitest hinten gelegene" Nachbar.
Lärmschutz sollte euch ohnehin am Herzen liegen, wird ggf. auch in der Baugenehmigung beauflagt werden. Wo ich leider nicht firm bin ist die Frage, inwieweit im Grundbuch für den Fall eines Wiederverkaufs der Ausschluss von Ansprüchen wg. Lärmschutz möglich ist.
N
nordanney18.05.19 17:25Ich schließe mich dem vorherigen Post an. Einzige Chance sind Eure südlichen Nachbarn.
Ansonsten leider unglücklich gelaufen. Behörden können so stur sein. Habe ähnliches mit einer Waldgrenze in einem Baugebiet mit einer großen Anzahl von betroffenen erlebt. Auch da ging genau: nichts
Ansonsten leider unglücklich gelaufen. Behörden können so stur sein. Habe ähnliches mit einer Waldgrenze in einem Baugebiet mit einer großen Anzahl von betroffenen erlebt. Auch da ging genau: nichts
der südliche Nachbar ist die Stadt, die dort vor ca. 2-3 Jahren Flüchtlingsheime gebaut hat (diese sind VOLL in der Verbotszone).
Die nördliche Bebauung ist älter (70er/80er Jahre) aber auch außerhalb der Zone.
Die Garage möchte ich auch für eine kleine Bühne (Hubhöhe 50cm) nutzen, um meine Autos zu reparieren. Deshalb wird es eng, wenn die Garage nicht die 9x9m hat (Kellerersatzraum, 2 Motorräder, 2 Autos)
Die nördliche Bebauung ist älter (70er/80er Jahre) aber auch außerhalb der Zone.
Die Garage möchte ich auch für eine kleine Bühne (Hubhöhe 50cm) nutzen, um meine Autos zu reparieren. Deshalb wird es eng, wenn die Garage nicht die 9x9m hat (Kellerersatzraum, 2 Motorräder, 2 Autos)
Das ist natürlich nicht das was ich hören wollte
Wir haben bei einem Fertighausbauer ein Haus mit ca. 10x10m gefunden, was wir gerade planen lassen (da wussten wir noch nicht, dass es gar nicht geht).
Davon abgesehen wird es unter Einhaltung der Grenzabstände (3m zu den Seiten, ca. 6m zur Straße, 40m zur Autobahn) dann wohl nicht möglich sein eine Doppelgarage auf dem Grundstück zu platzieren, egal wie das Haus am Ende aussieht
Wir haben bei einem Fertighausbauer ein Haus mit ca. 10x10m gefunden, was wir gerade planen lassen (da wussten wir noch nicht, dass es gar nicht geht).
Davon abgesehen wird es unter Einhaltung der Grenzabstände (3m zu den Seiten, ca. 6m zur Straße, 40m zur Autobahn) dann wohl nicht möglich sein eine Doppelgarage auf dem Grundstück zu platzieren, egal wie das Haus am Ende aussieht