ᐅ Erfahrung / Meinung zur Hausfinanzierung mit hohem Kreditvolumen
Erstellt am: 24.04.19 15:54
WilhelmRo24.04.19 16:37
mirakuli schrieb:
Gesamtkosten Bauvorhaben ca. 545.000€
Davon kostet das Grundstück c. 170.000€
Hauskosten ca. 300.000€ (Stadtvilla, 162m²)170 + 300 = 470, woher kommen die 545?10 Jahre und 15 Jahre Zinsbindung bei der Summe - Hoffe du kannst da gut schlafen, ich könnte es nicht.
mfg
Noelmaxim24.04.19 16:39
Sehe da bei den 400.000 Euro auch eher eine nom. 1,4% für 15 Jahre fest, zu dem würde ich ein Darlehen ohne Tilgungssatzwechsel-Option heutzutage gar nicht mehr zeichnen.
Verstehe aber vielmehr nicht, warum 400.000 Euro nur für 15 Jahre fest?
Hier bietet sich die Aufteilung in 15/20/25 jähriger Zinsfestschreibungszeiträume an.
Verstehe aber vielmehr nicht, warum 400.000 Euro nur für 15 Jahre fest?
Hier bietet sich die Aufteilung in 15/20/25 jähriger Zinsfestschreibungszeiträume an.
mirakuli24.04.19 17:18
Mein Lebensgefährte ist der Meinung (ich noch nicht so richtig, daher suche ich ja hier Rat), dass es mehr Sinn macht, in 15 Jahren höher zu tilgen, als 20 Jahre lang bei einem niedrigeren Tilgungssatz. Er hat sich ausrechnen lassen, dass wir bei 15 J und einem höheren Tilgungssatz (2,75) am Ende genausoviel abbezahlt hätten, wie nach 20J mit 2,5% Tilgung. Seine weiteren Argumente sind Inflation, Gehaltssteigerung, Zinsentwicklung ( die sich nicht mehr weiter nach unten entwickeln würden, aber er geht davon aus, dass sie auch nicht mehr so steigen wie Anfang der 90er -> ich bin da einfach vorsichtiger)
mirakuli24.04.19 17:19
WilhelmRo schrieb:
170 + 300 = 470, woher kommen die 545?
10 Jahre und 15 Jahre Zinsbindung bei der Summe - Hoffe du kannst da gut schlafen, ich könnte es nicht.
mfg300 = nur das Haus, plus Erwerbs und Baunebenkosten, plus Außenanlage, KfW Gutachter, Baubetreuer etc.Otus1124.04.19 17:28
Nach 10 Jahren besteht für den Darlehensnehmer ohnehin immer ein gesetzliches (Sonder-) Teilkündigungsrecht (also wie eine vereinbarte Sondertilgung).
489 Abs. 1 Baugesetzbuch.
489 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Noelmaxim24.04.19 18:18
Kennt dein Partner - ungeachtet der Tatsache, dass die 15 Jahre mit 1,55% zu teuer sind und die Tilgungssatzänderungsoption ein muss sein sollte - die Konditionen für 20 oder 25 Jahre bzw. die Zinsdifferenz, somit auch den geringen Tilgungsverlust bei der längeren Zinsfetschreibungszeit im Verhältnis zu der Restschuld bei unterstellter gleicher Zins-, und Tilgungsrate?