ᐅ Bodengutachten erstellt ohne mein Wissen
Erstellt am: 08.12.18 11:12
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Mottenhausen10.12.18 15:08Must du nicht zahlen, keine Frage. Weder ist es dein Grundstück, noch gibt es einen schriftlichen Auftrag. Mündlich...? ne, das zählt eher nicht in der Konstellation "Privatperson beauftragt Firma".
Auf der anderen Seite möchte ein Hausbauer ein möglichst verlässliches Angebot machen, planen usw. ich schätze es gab schon ein paar Termine und dem Hausbauer wurde zu verstehen gegeben man würde ihn auswählen. Long story short: man muss sich nicht mehr wundern, wenn man ohne Vertragsunterschrift bald nicht mal mehr einen Katalog ausgehändigt bekommt, von einem vernünftigen Exposé ganz zu schweigen.
Auf der anderen Seite möchte ein Hausbauer ein möglichst verlässliches Angebot machen, planen usw. ich schätze es gab schon ein paar Termine und dem Hausbauer wurde zu verstehen gegeben man würde ihn auswählen. Long story short: man muss sich nicht mehr wundern, wenn man ohne Vertragsunterschrift bald nicht mal mehr einen Katalog ausgehändigt bekommt, von einem vernünftigen Exposé ganz zu schweigen.
Mottenhausen schrieb:
Long story short: man muss sich nicht mehr wundern, wenn man ohne Vertragsunterschrift bald nicht mal mehr einen Katalog ausgehändigt bekommt, von einem vernünftigen Exposé ganz zu schweigen.guter Satz.C
Caspar202011.12.18 20:31Mottenhausen schrieb:
Mündlich...? ne, das zählt eher nicht in der Konstellation "Privatperson beauftragt Firma".Aha; frag mal @Nordlys. Der hat so ein ganzes Haus gebaut.
Mündlich ist immer schwieriger als schriftlich; aber es gibt von Rechts wegen keine Einschränkung oder besonderen Schutz für diese Konstellation
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Mottenhausen11.12.18 21:11Das es so auch geht, wenn man sich einig ist, habe ich nicht in Frage gestellt.
Kaufverträge zwischen Privatpersonen sind in der aktuellen Rechtsprechung meines Wissens die letzte Form des "mündlichen Vertrages", dem noch eine gewisse Bedeutung beigemessen wird. Bei allen anderen Geschäften nichts als Schall und Rauch.
Kaufverträge zwischen Privatpersonen sind in der aktuellen Rechtsprechung meines Wissens die letzte Form des "mündlichen Vertrages", dem noch eine gewisse Bedeutung beigemessen wird. Bei allen anderen Geschäften nichts als Schall und Rauch.
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Caspar202011.12.18 22:23Mottenhausen schrieb:
Kaufverträge zwischen Privatpersonen sind in der aktuellen Rechtsprechung meines Wissens die letzte Form des "mündlichen Vertrages", dem noch eine gewisse Bedeutung beigemessen wird. Bei allen anderen Geschäften nichts als Schall und Rauch.Nö; mündlich geht eigentlich nur nicht bei Kauf von Grundstücken/Immobilien sowie ehe und erbverträge.
Selbst Mietverträge kann man mündlich schließen (aber da meine ich gabs ne Einschränkung wegen der Dauer).
Im Geschäftsleben immer noch usus
Im Streitfall ist natürlich mündlich immer schwierig.
Der Dachdecker der heute bei uns aufs Dach ist, hat auch nur mündlich nen Auftrag bekommen