ᐅ Haus-Kauf - Probleme bei der Abwicklung - Erfahrungen, Tipps?
Erstellt am: 29.11.18 01:37
ypg29.11.18 11:05
Mottenhausen schrieb:
Bekommst du jetzt die 2000€ zurück?
Ich mein, der Mieter erfüllt ja seinen Teil der Abmachung und zieht aus. Er wird das Geld kaum wieder rausrücken wollen.Warum sollte er? Der Vermieter wird ja wohl auch nicht auf seine zwei (bzw. grundsätzlich auf alle) Monatsmieten verzichten, wenn er nicht verkaufen will. Die Abmachungen sind ja irgendwie alle nichtig.
Haus_käufer29.11.18 11:28
Wow vielen Dank für die ganzen Antworten!!! Ich werde euch über alles informieren sobald ich Neuigkeiten habe....
ypg29.11.18 12:15
Haus_käufer schrieb:
Wow vielen Dank für die ganzen Antworten!!! Ich werde euch über alles informieren sobald ich Neuigkeiten habe....Magst Du denn auch mal die Frage an Dich beantworten? Zb die mit der Finanzierung?
Frank Hartung29.11.18 14:37
Ein Verkauf ist erst vollzogen, wenn der notarielle Kaufvertrag unterschrieben ist. Bis dahin kann der Verkäufer über seine Immobilie frei bestimmen.
Ob Sie das Geld von dem jetzigen Mieter wieder bekommen, wird sich letztendlich zeigen. Es wird darauf ankommen, ob Sie die Zahlung auch nachweisen können. Gab es diesbezüglich einen Vertrag?
Schadenersatzansprüche gegen die Maklerin können Sie bei Verletzung von Nebenpflichten geltend machen. Insbesondere sehe ich hier die Aufklärung-, Beratungs-, Nachprüfungs- und Erkundigungspflichten. Da aber Haftungsfragen eher Einzelfallentscheidungen sind, sollten Sie sich an einen sachkundigen Fachanwalt wenden.
Möglich wäre eine außergerichtliche Einigung in Form eines Mediationsverfahres zwischen Ihnen und
- der Maklerin
- des Mieters
- des Verkäufers.
Ob Sie das Geld von dem jetzigen Mieter wieder bekommen, wird sich letztendlich zeigen. Es wird darauf ankommen, ob Sie die Zahlung auch nachweisen können. Gab es diesbezüglich einen Vertrag?
Schadenersatzansprüche gegen die Maklerin können Sie bei Verletzung von Nebenpflichten geltend machen. Insbesondere sehe ich hier die Aufklärung-, Beratungs-, Nachprüfungs- und Erkundigungspflichten. Da aber Haftungsfragen eher Einzelfallentscheidungen sind, sollten Sie sich an einen sachkundigen Fachanwalt wenden.
Möglich wäre eine außergerichtliche Einigung in Form eines Mediationsverfahres zwischen Ihnen und
- der Maklerin
- des Mieters
- des Verkäufers.
Mottenhausen29.11.18 15:44
Frank Hartung schrieb:
Ob Sie das Geld von dem jetzigen Mieter wieder bekommen, wird sich letztendlich zeigen. Es wird darauf ankommen, ob Sie die Zahlung auch nachweisen können.Ja und, selbst wenn: Der Mieter erhält 2000€ für die seinerseitige Kündigung seines Mietverhältnisses. Geld ist geflossen, Mietvertrag wurde gekündigt, Mieter zieht aus. Geschäft vollzogen, Ende aus.
ypg29.11.18 15:47
Mottenhausen schrieb:
Ja und, selbst wenn: Der Mieter erhält 2000€ für die seinerseitige Kündigung seines Mietverhältnisses. Geld ist geflossen, Mietvertrag wurde gekündigt, Mieter zieht aus. Geschäft vollzogen, Ende aus.Ist das so? Hast Du eine Glaskugel?