ᐅ Wert eines Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet?
Erstellt am: 11.11.18 22:54
Anoxio12.11.18 14:09
Da bin ich ganz bei Maria16 - erst einmal checken, inwiefern es da Einschränkungen gibt. Nicht, dass da am Ende nur ein Ferienhäuschen genehmigt wird oder sogar gar nichts.
snoopi6812.11.18 16:29
Danke für die Antworten
genau diesen Betrag hab ich vorgeschlagen, nachdem sie mit dem fast doppelten Betrag begannen
dein Haus selbst steht aber wohl eben nicht im Landschaftsschutzgebiet. Deswegen wahrscheinlich die Genehmigungen.
ja, ist mir bewusst. Kommt ein reicher Schnösel, der das aus der Portokasse bezahlt und für ein paar Tage im Jahr das Haus dann bewohnt, um sein so stressiges Leben etwas erträglicher zu machen, ist die Sache entschieden.
Ob das bisher bestehende rechtlich in Ordnung ist, wollt ich klären, nachdem die Preisvorstellungen geklärt sind.
ist zwar ein kleines Häuschen, aber schon mehr als ein Ferienhaus. Wie gesagt mit allen Anschlüssen. Und da das schon seit Jahrzehnten bewohnt wird und somit bekannt sein sollte, geh ich davon aus, dass zumindest das Haus selbst als Wohnhaus genehmigt ist.
Aber wie gesagt, da würd ich mich nach den Preisverhandlungen vor dem Kauf natürlich absichern.
genau diesen Betrag hab ich vorgeschlagen, nachdem sie mit dem fast doppelten Betrag begannen
dein Haus selbst steht aber wohl eben nicht im Landschaftsschutzgebiet. Deswegen wahrscheinlich die Genehmigungen.
ja, ist mir bewusst. Kommt ein reicher Schnösel, der das aus der Portokasse bezahlt und für ein paar Tage im Jahr das Haus dann bewohnt, um sein so stressiges Leben etwas erträglicher zu machen, ist die Sache entschieden.
Ob das bisher bestehende rechtlich in Ordnung ist, wollt ich klären, nachdem die Preisvorstellungen geklärt sind.
ist zwar ein kleines Häuschen, aber schon mehr als ein Ferienhaus. Wie gesagt mit allen Anschlüssen. Und da das schon seit Jahrzehnten bewohnt wird und somit bekannt sein sollte, geh ich davon aus, dass zumindest das Haus selbst als Wohnhaus genehmigt ist.
Aber wie gesagt, da würd ich mich nach den Preisverhandlungen vor dem Kauf natürlich absichern.
snoopi6812.11.18 16:31
Noch zu den qm-Preisen für Außenbereiche. Gibt es hierfür auch Richtwerte?
Escroda12.11.18 16:37
snoopi68 schrieb:
Ob das bisher bestehende rechtlich in Ordnung ist, wollt ich klären, nachdem die Preisvorstellungen geklärt sind.Naja, 80k für'n Freizeitgrundstück wär' mir zu viel.snoopi68 schrieb:
Gibt es hierfür auch Richtwerte?Ja, aber ob die ihren Namen verdienen, ist fragwürdig. Die Werte basieren auf tatsächlichen Kaufpreisen der letzten Jahre. Wo aber wenig Handel betrieben wird, was meistens für den Außenbereich zutrifft, kann man sich nicht wirklich danach richten.11ant12.11.18 18:32
Nimmt man da eventuell einen Index auf den Einheitswert von 1934 zu "Hilfe" ?
snoopi68 schrieb:Wer kam denn da auf wen zu, bzw. haben sie Motive genannt ?
Die Vermieter würden es jetzt gern an mich verkaufen wollen.
kaho67412.11.18 18:40
Letztendlich sind eventuelle Richtwerte Schnickschnack. Gerade in den letzten Jahren wurden sie gar nicht so schnell angepasst, wie die Bodenwerte tatsächlich steigen. Ihr müsst Euch einigen - so einfach ist das. Wenn das nicht geht, dann bleibt alles, wie es ist. Bis einer kommt und es tatsächlich kauft, natürlich.