ᐅ Baufinanzierungs-Schutz der Sparkasse
Erstellt am: 25.10.18 14:27
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Hans-Maulwurf26.10.18 15:33Es wird anscheinend gezahlt, wenn: Die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Unfall die zueltz ausgeübte Taetigkeit nach medizinischem Befunde 1) vorruebergehend nicht mehr ausführen kann. 2) für die vereinbarte Restlaufzeit des Vertrages dauerhaft zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann und auch keine andere, ihrher bisherigen wirtschaftlichen und sozialen Lebensstellung entsprechenende Taetigkeit ausüben kann.
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Hans-Maulwurf26.10.18 15:53Scheint so, aber halt an den Kredit gebunden & ohne Gesundheitsfragen.
Ne Berufsunfähigkeitsversicherung haben wir auch nicht. Das wäre wirklich totaler Quatsch, monatlich 200 Euro plus X (nur für meinen Mann) für irgendwelche Eventualitäten abzudrücken. Risiko LV find ich auch sinnvoll, da die Beiträge sehr niedrig sind, das kann man noch mitnehmen (bei uns hat die Bank es gefordert).
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HilfeHilfe28.10.18 07:43Elina schrieb:
Ne Berufsunfähigkeitsversicherung haben wir auch nicht. Das wäre wirklich totaler Quatsch, monatlich 200 Euro plus X (nur für meinen Mann) für irgendwelche Eventualitäten abzudrücken. Risiko LV find ich auch sinnvoll, da die Beiträge sehr niedrig sind, das kann man noch mitnehmen (bei uns hat die Bank es gefordert).Weiß nicht. Ich verdiene das 4 fache meiner Frau und sicher einen Großteil meines Einkommens ab.