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ᐅ Verringerung der Wohnfläche wegen Kniestockhöhe


Erstellt am: 04.10.18 21:49

C
compario
04.10.18 21:49
Hallo,

wir bauen mit einem Bauträger. Bisher haben wir auch noch keine wirklich schlechten Erfahrungen mit denen gemacht. Sind aber auch noch am Anfang vom Bau. 🙂 Unsere Kniestockhöhe im ersten Stock wurde jetzt von 100cm auf 70cm runtergesetzt. Das haben wir durch Zufall auf einer neuen Grundrissskizze, mitbekommen. Wir wollen aber die 100cm behalten, so haben wir das auch unterschrieben. Leider bekommen wir keine Antwort vom Bauträger, da ständig immer einer von denen, die dafür zuständig sind, im Urlaub sind. Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir die 70cm jetzt so hinnehmen müssen?
N
nordanney
04.10.18 22:12
Habt Ihr denn schon einen Vertrag unterzeichnet? Würdet Ihr es hinnehmen, wenn einfach das Dach wegfällt ;-)
1
11ant
05.10.18 00:04
compario schrieb:
wir bauen mit einem Bauträger.
Mit einem Bauträger kann man nicht bauen. Von einem Bauträger kann man nur kaufen (oft sogar schon vor Baubeginn). Ich vermute eher, Ihr habt einen Generalunternehmer (den läßt man ein Haus auf ein Grundstück bauen, das einem selber gehört). Das macht einen Riesenunterschied:

Fall A: Bauträger, Ihr habt noch nicht gekauft. Lösung: ganz einfach, kauft es auch weiterhin nicht.

Fall B: Bauträger, Ihr habt schon gekauft: dann kann der nicht einfach ein anderes Haus bauen, als er verkauft hat.

Fall C, Generalunternehmer: auch der kann die Baubeschreibung nicht einseitig abändern.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
K
kaho674
05.10.18 11:15
Die Frage ist doch zuerst, warum macht der das? Ich glaube nicht, dass es hier darum geht, eine Reihe Steine einzusparen (und falls doch, habt Ihr den falschen GU). Ich fürchte eher, dass der Bebauungsplan die 70cm vorschreibt bzw. sonst vorgegebene Höhen übeschritten werden.
1
11ant
05.10.18 12:30
kaho674 schrieb:
Ich fürchte eher, dass der Bebauungsplan die 70cm vorschreibt bzw. sonst vorgegebene Höhen übeschritten werden.
Bei einem GU wäre mindestens unfein, darauf ohne Absprache mit dem Bauherren zu reagieren (d.h. Alternativen zu erörtern), und einen BT würde es nicht berechtigen, einfach still ein anderes Gebäude zu bauen als das, was er verkauft hat.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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K
Kekse
05.10.18 12:33
Selbst wenn das so ist, sollte der Unternehmer das aktiv ansprechen anstatt für Rückfragen unerreichbar zu sein. Unabhängig von den Gründen spart diese Absenkung Steine und hat vergütet zu werden.
bauträgergeneralunternehmersteine