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ᐅ Gartenbegrenzung an Kreuzungen - Lärmschutzzaun Vorschriften?!


Erstellt am: 14.08.18 10:56

G
Grantlhaua
14.08.18 10:56
Hallo Zusammen,

unser Grundstück grenzt an 2 Straßen und somit auch an eine Kreuzung. Zwischen der Grenze und der Straße ist zwar noch ein Fußgängerweg, aber ich werde ja wohl kaum 2m hohe Hecken oder Sicht/Lärmschutzzäune aufstellen dürfen oder? Gibt es da Vorschriften?
O
Otus11
14.08.18 11:16
Grantlhaua schrieb:
Gibt es da Vorschriften?

Klaro.
Z. B. im Bebauungsplan die Formulierung:
"Sichtschutzdreiecke an Kreuzungen sind freizuhalten."
G
Grantlhaua
14.08.18 11:17
Otus11 schrieb:
Klaro.
Z. B. im Bebauungsplan die Formulierung:
"Sichtschutzdreiecke an Kreuzungen sind freizuhalten."

Wir haben aber leider keinen Bebauungsplan.... Wie siehts da aus?
Y
ypg
14.08.18 11:23
Dann steht es ggf in der Landesbauordnung, im Nachbarschaftsrecht oder das Bauamt gibt Auskunft 🙂
T
tomtom79
14.08.18 11:29
Prinzipiell kannst du davon ausgehen das im sichtdreieck maximal 80cm-100cm hoch bebauen darfst.
G
Grantlhaua
14.08.18 11:55
tomtom79 schrieb:
Prinzipiell kannst du davon ausgehen das im sichtdreieck maximal 80cm-100cm hoch bebauen darfst.

Also rede ich am besten mit der Gemeinde in weit ich hier das Sichtdreieck frei halten muss oder?
sichtdreieck