ᐅ Gartenbegrenzung an Kreuzungen - Lärmschutzzaun Vorschriften?!
Erstellt am: 14.08.18 10:56
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Grantlhaua14.08.18 10:56Hallo Zusammen,
unser Grundstück grenzt an 2 Straßen und somit auch an eine Kreuzung. Zwischen der Grenze und der Straße ist zwar noch ein Fußgängerweg, aber ich werde ja wohl kaum 2m hohe Hecken oder Sicht/Lärmschutzzäune aufstellen dürfen oder? Gibt es da Vorschriften?
unser Grundstück grenzt an 2 Straßen und somit auch an eine Kreuzung. Zwischen der Grenze und der Straße ist zwar noch ein Fußgängerweg, aber ich werde ja wohl kaum 2m hohe Hecken oder Sicht/Lärmschutzzäune aufstellen dürfen oder? Gibt es da Vorschriften?
Grantlhaua schrieb:
Gibt es da Vorschriften?Klaro.
Z. B. im Bebauungsplan die Formulierung:
"Sichtschutzdreiecke an Kreuzungen sind freizuhalten."
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Grantlhaua14.08.18 11:17Otus11 schrieb:
Klaro.
Z. B. im Bebauungsplan die Formulierung:
"Sichtschutzdreiecke an Kreuzungen sind freizuhalten."Wir haben aber leider keinen Bebauungsplan.... Wie siehts da aus?
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Grantlhaua14.08.18 11:55tomtom79 schrieb:
Prinzipiell kannst du davon ausgehen das im sichtdreieck maximal 80cm-100cm hoch bebauen darfst.Also rede ich am besten mit der Gemeinde in weit ich hier das Sichtdreieck frei halten muss oder?