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ᐅ Ablauf Grundstückskauf von Privat - Wie läuft das genau ab?


Erstellt am: 17.07.18 09:28

M
Musketier
17.07.18 11:12
Zaba12 schrieb:

Macht es natürlich nicht günstiger :-(

Wenn der Bauträger nicht noch einzusätzliches Geschäft draus machen würde, dann müsste es sogar günstiger werden.
Ich hatte vor einiger Zeit mal eine Gegenüberstellung Bauträger/GÜ und dessen unterschiedliche steuerliche Behandlung hier im Forum gepostet.
E
Escroda
17.07.18 11:13
beatgee82 schrieb:
Ich verstehe nicht wieso Grundstücke auf der Plattform zu sehen sind und wir die Grundstücksauszüge uns besorgen können aber man nicht an den Besitzer kommen kann.
Das ist das Dilemma der Kommunen. Sie wollen brachliegendes Bauland mobilisieren und Baulücken schließen, dürfen aber (zurecht) die personenbezogenen Daten nicht veröffentlichen. Gleichzeitig dürfen sie die Kaufwilligen, selbst wenn die das ausdrücklich wollen, auch nicht den Eigentümern bekanntgeben, da dies einer Maklertätigkeit gleichkommt, die rechtlich umstritten ist. Also macht man durch das Baulandkataster auf bebaubare Grundstücke aufmerksam, damit manchem Eigentümer die Möglichkeit des Bauens oder Verkaufens vor Augen geführt wird.
beatgee82 schrieb:
Ok super peinlich.
Das ist nicht peinlich. Höchstens die Reaktion des Amtes. Denn eigentlich will man ja gerade, dass Eigentümer mit Käufern in Kontakt kommen, man darf diesen aber nicht herstellen.
B
beatgee82
17.07.18 11:15
Wir kamen ja von der Internetseite auf die Auflistung der verfügbaren Grundstücke. Natürlich war mir der Datenschutz bewusst deswegen war ich ja dort um nach zu fragen wie und ob man mit dem Eigentümer in Kontakt treten kann.

Mein Trugschluss war eben das die ausgezeichneten Flächen auch zum Verkauf stehen.
N
Nordlys
17.07.18 11:16
Das Amt hat hier doch alles richtig gemacht. Das Grundstück steht ja gar nicht zum Verkauf. Es bestand keinerlei Veranlassung, dem Fragesteller die Eigentümerdaten zu geben.
E
Escroda
17.07.18 11:22
Nordlys schrieb:
Das Amt hat hier doch alles richtig gemacht.
Im Ergebnis ja. Ob die Art und Weise richtig war,
beatgee82 schrieb:
Leider wurden wir recht schroff darauf hin gewiesen
darf aber bezweifelt werden.
B
beatgee82
17.07.18 11:22
Nordlys schrieb:
Das Amt hat hier doch alles richtig gemacht. Das Grundstück steht ja gar nicht zum Verkauf. Es bestand keinerlei Veranlassung, dem Fragesteller die Eigentümerdaten zu geben.
Vollkommen richtig. Das wäre auch Quatsch gewesen.
Der Fehler hat ja schon wesentlich weiter vorne begonnen.
bauträgergrundstücke