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ᐅ Ohne Baugenehmigung in Schrebergarten Haus gebaut (anno 1920)


Erstellt am: 21.06.18 21:02

HomerS.21.06.18 21:02
Ich habe ein Haus geerbt. Dieses wurde ca 1950 OHNE Genehmigung in einem Schrebergarten errichtet und im laufe der Jahre ausgebaut. (Die ehemalige Schrebergartensiedlung befindet sich im inneren Außenbereich.)
Zusätzlich wurde es im laufen das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen (Strom, Abwasser etc.).
Rechtlich ist die Situation völlig unklar. In diversen schreiben wird von "behelfsheim" in anderen von "Wohnhaus" gesprochen.

Das Haus wurde die letzten Jahre nicht bewohnt und droht nun zu zerfallen.
Ich würde das Haus jedoch gerne wieder herrichten und bewohnen.
Im LRA habe ich bereits eine "formlose" Anfrage gestellt. Dort werde ich allerdings seit Monaten immer wieder vertröstet.

War jemand schon einmal in einer ähnlichen Situation oder weiß, ob ein Ausbau rechtlich realisierbar ist?
Bei der extremen Wohnungsnot in der Region wäre ein Verfall des Wohnraumes ja theoretisch nicht ver

Im Internet findet man zwar einiges zu Behelfsheimen und deren recht. Allerdings wird immer von nicht erschlossenen Gebäuden geredet (fehlender Stromanschluss etc.). Dies ist hier ja nicht der Fall.


Vielen Dank im Voraus.
Nordlys21.06.18 21:39
Das ist eine dumme Geschichte. Fürs Amt heisstves, genehmigen wir ihm da de facto ein Wohnhaus, haben wir Präzedenzfall, dann muss man da Weitere ggf. auch genehmigen. Aber tun wir es nicht...ja, wir hab3n die Sache ja Jahrzehnte laufen lassen, was ja auch faktisch ist. Könnte man mit dem Amt den Deal machen, da ein Sommerhaus, so ne Art Ferienwohnung zu gestatten? Und still und heimlich ist der Sommer dann eben nicht 15.10. zu Ende? Wäre Müllabfuhr gewährleistet? Winterdienst? Ich denke, das ganz saubere Genehmigen einer Wohnbebauung geht fürs Amt nur dann, wenn sie grundsätzlich da weitere Bebauung dulden wollen. Denn die kommt dann.
HomerS.21.06.18 22:09
Ja, Müllabfuhr etc ist alles Gewährleistet. In dem Haus lebte über 4 Jahrzehnte eine Familie.
Insgesamt wurden dort damals 3 Häuser nebeneinander schwarz gebaut. 2 davon sind aktuell bewohnt.
Ist hier eine "Wohnbebauungsgenehmigung" nötig? Das Haus existiert ja bereits. Der vorhandenen Wohnraum soll ja lediglich wieder bewohnt werden und auf aktuellen energetischen Standard gebracht werden.
Nordlys21.06.18 22:27
Na ja, es gibt keine Baugenehmigung. Alle drei Häuser sind de facto Schwarzbauten. Man hat sich wohl entschieden das zu dulden. Aber dulden meint, bis es sich eben von selbst erledigt. JedesHaus ist irgendwann mal abgewohnt. Du willst aber das Deinige der Drei nun modernisieren und auch evtl. um oder ausbauen....Merkst das Problem?
Egon1222.06.18 07:40
einen förmlichen Bauantrag stellen, nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage ( §75 VwGO) hInterhyprschieben, fertig ist der Lack
Maria1622.06.18 08:39
Egon12 schrieb:
einen förmlichen Bauantrag stellen, nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage ( §75 VwGO) hInterhyprschieben, fertig ist der Lack

... und vor der Klageerhebung schon eine Ablehnung kassieren wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit (btw: was soll ein innerer Außenbereich sein?).
amtgenehmigenrechtlichwohnhausmüllabfuhr