Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grundstück aufschütten


Erstellt am: 06.08.11 11:09

B
Backsteinfink
06.08.11 11:09
Hallo Leute,

ich spiele mit dem Gedanken ein Grundstück zu kaufen. Dieses Grundstück liegt stellenweise 1 m bis 2 m unter der angrenzenden Straßenfläche bzw. den Nachbargrundstücken. Im Bebauungsplan steht dort folgendes geschrieben:


Aufschüttungen und Abgrabungen zur Verringerung der Böschungsneigung auf den Flächen zwischen den Verkehrsflächen und den überbaubaren Grundstücksflächen insbesondere zur Errichtung der Haus- und Garagenzuwendungen sind bis Max. 0,5 m, jedoch höchstens bis zum Niveau der Verkehrsfläche (bezogen auf die Gebäudeachse) erlaubt. Sonstige Aufschüttungen und Abgrabungen sind nicht zulässig. Eine Bebauung der Grundstücke ist erst nach erfolgter Bodenmodellierung gestattet.

Der Kerl vom Bauamt meinte dazu folgendes:


Die Aufschüttung (Straßenniveau) darf nur bis zum Gebäudeeingang erfolgen.

Dies würde bedeuten das Teile des Grundstücks (oben) 1 m bis 2 m unter den Grundstücken der Nachbarn liegen was wiederum dieses Grundstück sehr abwerten würde.


Meine Frage ist nun:

Darf ich das komplette Grundstück auf dem Niveau der Zufahrtsstraße komplett aufschütten oder nur Teile bis zum Gebäudeeingang?


Danke im Voraus.

Gruß, der Backsteinfink

Grundstücksplan mit Nachbarn ringsum, zentrale Hausfläche, Straße rechts.

Anzeige
Hallo Backsteinfink,

schau mal hier: Grundstück aufschütten. Da wird jeder fündig!
B
Bauexperte
06.08.11 11:50
Hallo,

Backsteinfink schrieb:
Der Kerl vom Bauamt meinte dazu folgendes:
Die Aufschüttung (Straßenniveau) darf nur bis zum Gebäudeeingang erfolgen...Meine Frage ist nun: Darf ich das komplette Grundstück auf dem Niveau der Zufahrtsstraße komplett aufschütten oder nur Teile bis zum Gebäudeeingang?

An der Aussage des netten Sachbearbeiters aus dem Planungs- oder Liegenschaftsamt wirst Du kaum etwas ändern können - Änderungen des B-Plans können bis zu 3 Jahren und länger dauern. Ggfs. könnte ein Architekt Deines Vertrauens marginale Änderungen herausholen

Freundliche Grüße
grundstückaufschüttungenabgrabungen