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ᐅ Pazellenhäuschen ohne Genehmigung, Nachträglich genehmigen lassen


Erstellt am: 16.05.18 23:56

N
Nordlys
17.05.18 14:32
Du gehst nicht gleich zum Kreisbauamt, sondern erstmal zur Kommune, wo das Haus eigentlich bekannt sein müsste. Und da hat ja bis jetzt keiner was unternommen.
Da redest Du genauso ehrlich wie hier und dann schauen wir weiter, ob da nicht ne Tür aufgeht.
Also, kämst Du bei mir, und ich hätte das Gefühl, der Mann ist anständig und will mir nix unterjubeln, würde ich zum Beispiel nen Aktenverlust fest stellen, kann ja in 30 Jahren mal passieren, und dann fängt man eben neu an, wobei gewisse Grundkriterien bezüglich Standsicherheit, Ver und Entsorgung schon gelten müssten. Jedoch gibt es wahrscheinlich fürn Kölner Dom auch weder Baugenehmigung noch gerechnete Statik noch Wärmeschutznachweis.
E
Egon12
17.05.18 15:35
kämst du zu mir, würde ich in die einschlägigen Bauvorschriften schauen und wahrscheinlich den Rückbau verfügen.

Schwarzbau bleibt Schwarzbau 😉
E
Escroda
17.05.18 15:38
Musketier schrieb:
Wäre sowas nicht erstmal als Wochenendhäuschen zu legalisieren?
Wie gesagt: Kommt auf ganz viele Umstände an. Wenn's Außenbereich ist, ist vermutlich nicht einmal ein Geräteschuppen genehmigungsfähig.
Hat sich mal jemand die Zustandsbeschreibung des TE im anderen Thread durchgelesen? Da empfehle ich ein Paket Rauspund, eine Rolle Dachpappe, einen warmen Schlafsack und das Leben in der Illegalität. Die Dämmwolle kann man bei ebay versteigern. Wenn das Studium dann abgeschlossen ist und die ersten vielstelligen Summen monatlich aufs Konto fließen, Bauberatung, Abriss und Neubau.
G
garfunkel
17.05.18 16:20
hier in der Gegend gibt es eine kleine Schwarzbau"siedlung". Sind so 5-10 bauten die zwar noch keine 100 Jahre bestehen aber nicht so einfach abgerissen werden dürfen.
Zum einen muss ersichtlich sein das sie noch bewohnt werden, vielleicht nicht permanent aber ab und an.
Sie können nicht verkauft werden, aber familiär vererbt.
Die Bauten dürfen nicht vergrößert werden, aber man darf sie sanieren.

Mal angenommen du erbst das Haus und den Grund bzw. ein Teil davon. Meldest dort deinen Wohnort (hat ja ne Hausnummer??) und lebst dort.
Muss er dann raus wenn es auffällt das der Bau illegal ist und die Bude abgerissen werden (möglich noch auf eigene Kosten)? Das glaube ich erst mal nicht.

Würde das erste Kapital in eine Rechtsberatung investieren die VIELLEICHT in der Lage ist die schlafenden Hunde schlafen zu lassen und Klarheit schaffen kann
N
Nordlys
17.05.18 17:13
Egon12 schrieb:
kämst du zu mir, würde ich in die einschlägigen Bauvorschriften schauen und wahrscheinlich den Rückbau verfügen.

Schwarzbau bleibt Schwarzbau 😉

Egon, das kann ich nicht verstehen. Wir haben unsere Ämter doch nicht, um Prinzipien zu reiten oder Bürger zu ärgern, sondern um unser Zusammenleben zu ordnen und rechtens zu gestalten. Wenn nun so ein Haus, ohne es zu kennen!, sagen wir gut 30 Jahre da steht und somit nicht geheim ist, weil es ja am hellen Tage immer gut sichtbar war und ist und sein wird, wenn nun 30 Jahre lang von demDing weder Unrecht noch Gefahr ausging, so dass niemand sich bemüssigt fühlte, hier mal zu stochern, warum dann kategorisch den Hammer rausholen, Abriss verfügen und sagen, es kann nicht sein, was nicht sein darf. Das it doch lebensfremd und füttert nur Beamtenvorurteile. Karsten
M
Musketier
17.05.18 17:58
Nordlys schrieb:
Egon, das kann ich nicht verstehen. Wir haben unsere Ämter doch nicht, um Prinzipien zu reiten oder Bürger zu ärgern, sondern um unser Zusammenleben zu ordnen und rechtens zu gestalten. Wenn nun so ein Haus, ohne es zu kennen!, sagen wir gut 30 Jahre da steht und somit nicht geheim ist, weil es ja am hellen Tage immer gut sichtbar war und ist und sein wird, wenn nun 30 Jahre lang von demDing weder Unrecht noch Gefahr ausging, so dass niemand sich bemüssigt fühlte, hier mal zu stochern, warum dann kategorisch den Hammer rausholen, Abriss verfügen und sagen, es kann nicht sein, was nicht sein darf. Das it doch lebensfremd und füttert nur Beamtenvorurteile. Karsten

Wo machst du die Grenze in dem es niemanden gestört haben darf 30 Jahre, 10 Jahre, 3 Jahre, 6 Monate, 4 Wochen oder reichen auch schon 3 Tage?
schwarzbaubauten