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ᐅ Bau verzögert sich laufend - Bauleiter anrufen?


Erstellt am: 20.04.18 06:50

Knallkörper21.04.18 07:09
Wichtig ist, dass du täglich da anrufst und E-Mails schreibst. Schriftliche Aufforderungen helfen.

Als unser Bau erkennbar in Verzug war (4 Wochen), habe ich den GU schriftlich aufgefordert, innerhalb von 5 Werktagen einen Bauablaufplan bis zur Bauabnahme vorzulegen. Dann den Fertigstellungstermin laut Bauvertrag klar definieren. Außerdem behältst du dir vor, pro Kalendertag der Bauzeitüberschreitung Schadenersatz geltend zu machen, hier habe ich 85 Euro angesetzt.
Knallkörper21.04.18 08:30
Knallkörper schrieb:
Wichtig ist, dass du täglich da anrufst und E-Mails schreibst. Schriftliche Aufforderungen helfen.

Sorry, da fehlt ein Wort. Ich meinte: NICHT dauernd anrufen und E-Mails schreiben. Nur verbindlich, schriftlich mit Fristsetzung.

Ganz klare Sache ist, dass man bereits einschreiten sollte, wenn der Verzug erkennbar wird! Dafür bist du Bauherr und führst als Auftraggeber die Aufsicht über deine Baustelle.
jansens21.04.18 09:30
Aber nicht, wenn ein GU lediglich das fertige Haus zu übergeben hat. Dann ist hat es den Bauherren im wesentliche egal zu sein, wie der genaue Zeitplan aussieht.

Nach dem, was so geschrieben wurde, mein Tipp:

Such erneut das Gespräch mit dem Vorgesetzten/Inhaber und macht ihm klar, daß ihr euch ernsthaft sorgen macht, ob der Terminplan passt. Nehmt die zahlreichen Argumente von hier mit, bereitet euch darauf vor aber vergesst nicht: Ihr habt kein Anrecht auf irgendwas, es geht nur indem ihr euch verständigt.
Payday21.04.18 10:00
Sondelgeher12 schrieb:
Hm also ich verstehe den TE schon, ich würde auch blöd schauen, wenn alle Nachbarn nach mir anfangen und vor mir fertig sind....
also wenn die mit der gleichen Firma bauen wäre das schon ein "unding". wobei hier auch wieder Verträge gelten. wenn die Nachbarn da schneller vorankommen, hat man sich wohl einen Blödsinn vertrag ausgehandelt. da bleibt im Grunde nur ein Baugutachter, der die 2mm aus den Kurs sitzende fliese reklamiert und den Bauunternehmen dann auch gleich erzählt, wie viel der letzten Monate wirklich als schlechtwetter zählt, damit man im Sommer dann bestenfalls das Geld aus der Tasche leiert.

wenns eine andere Firma ist, hätte man selber auch bei einer teureren/besseren Firma unterschreiben können. wir hatten auch nur eine Bauzeit von 4,5monaten, haben aber dafür auch paar Euros mehr hingelegt.
ypg21.04.18 14:40
Meine Güte, es sind doch noch 4 Monate...
Knallkörper21.04.18 16:32
jansens schrieb:
Aber nicht, wenn ein GU lediglich das fertige Haus zu übergeben hat. Dann ist hat es den Bauherren im wesentliche egal zu sein, wie der genaue Zeitplan aussieht.

Das ist so ganz einfach nicht korrekt. Vielleicht meinst du einen Bauträger. Da wäre deine Aussage richtig. Der TE ist aber Bauherr und hat einen Werkvertrag geschlossen. Selbstverständlich sollte er handeln, wenn der Verzug erkennbar wird, also der AN die geschuldete Leistung nicht vertragsgemäß erbringt. Das ist im Prinzip das selbe wie bei Baumängeln.
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