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ᐅ Energieeinsparverordnung Altbau 2009/2012 Heizungssystem Bestimmungen


Erstellt am: 03.07.11 12:10

S
S.D.
03.07.11 12:10
Ist es schon definitiv, daß die Energieeinsparverordnung 2009 noch bis 31.12.2012 gelten soll, oder anders ausgedrückt, die Energieeinsparverordnung 2012 erst zum 01.01.2013 in Kraft treten soll?

Weitere Frage: Gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung nur für den Transmissionsenergiebedarf oder auch für den Primärenergiebedarf beim Altbau.
Das würde nämlich bedeuten, daß man beim Altbau das vorhandene Heizungssystem komplett gegen ein anderes austauschen müßte, was einerseits nur äußerst schwierig machbar ist und andererseits mit sehr hohen Kosten verbunden wäre.

Gruß
E
E.Curb
04.07.11 08:22
Hallo,
S.D. schrieb:
Ist es schon definitiv, daß die Energieeinsparverordnung 2009 noch bis 31.12.2012 gelten soll, oder anders ausgedrückt, die Energieeinsparverordnung 2012 erst zum 01.01.2013 in Kraft treten soll?

so ist das Ziel 😉
S.D. schrieb:

Weitere Frage: Gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung nur für den Transmissionsenergiebedarf oder auch für den Primärenergiebedarf beim Altbau.

Du hast auch beim Altbau Energieeinsparverordnung-Anforderungen zu erfüllen. Sofern Du das Bestandsgebäude um nicht mehr als 50m² erweiterst, sind diese natürlich nicht so streng wie beim Neubau.

Entweder machst Du einen Nachweis über die Einzelbauteile (U-Werte der geänderten Bauteile) oder über den Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust.
S.D. schrieb:

Das würde nämlich bedeuten, daß man beim Altbau das vorhandene Heizungssystem komplett gegen ein anderes austauschen müßte,

Was für ein Heizungssystem ?

Gruß
S
S.D.
04.07.11 16:21
Was für ein Heizungssystem ?

Gruß[/QUOTE]


Derzeit habe ich einen alten Öl-Heizkessel mit einem neuen Brenner. Außerdem habe ich eine relativ neue luftwärmepumpe für Warmwasser.
Im Zuge der Sanierung würde ich deshalb nur den Kessel gegen einen Tieftemperaturkessel ersetzen.
Zur Erfüllung des Primärenergiebedarfs müßte ich jedoch die Ölheizung gegen eine Pelletheizung oder gegen eine Holzheizung ersetzen, was mit enormen Kosten verbunden wäre.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob die Energieeinsparverordnung mich dazu zwingt, die Ölheizung zu ersetzen.
Bauteilbezogen (Dach, Wände, Fenster) dürften die U-Werte gerade noch mal so hinzukriegen sein (mit der Energieeinsparverordnung 2009).
Welcher Altbau-Besitzer (und das sind nun mal die meisten in Deutschland) eine Energieeinsparverordnung 2012 oder die KFW-Bestimmungen erreichen soll, ist mir sowieso schleierhaft.

Gruß
E
E.Curb
04.07.11 17:55
Hi,
S.D. schrieb:

Zur Erfüllung des Primärenergiebedarfs müßte ich jedoch die Ölheizung gegen eine Pelletheizung oder gegen eine Holzheizung ersetzen, was mit enormen Kosten verbunden wäre.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob die Energieeinsparverordnung mich dazu zwingt, die Ölheizung zu ersetzen.

Nein
S.D. schrieb:

Welcher Altbau-Besitzer (und das sind nun mal die meisten in Deutschland) eine Energieeinsparverordnung 2012 oder die KFW-Bestimmungen erreichen soll, ist mir sowieso schleierhaft.

vielleicht habe ich mich bißchen unglücklich ausgedrückt. Aber die zu erfüllenden Anforderungen für den Altbau beziehen sich natürlich nur auf die Änderung von Bauteilen. Also wenn Du nachträglich Deine Außenwand dämmen willst oder Fenster austauschen oder Dach dämmen oder, oder, oder

Niemand wird dazu verpflichtet, sein Haus auf Energieeinsparverordnung-Standard zu bringen.
Noch nicht 😉

Gruß
S
S.D.
04.07.11 18:43
Vielen Dank!

Gruß
B
Bauexperte
06.02.12 20:21
Hallo,

DarthVader schrieb:
Macht das dann finanziell was au, ob man dieses oder nächstes Jahr ein Kfw 70 - Haus bauen möchte? Ich habe Heute die Zusage bekommen, dass ich im Sommer ein Grundstück kaufen kann. Sonst würde ich vielleicht doch noch dieses Jahr anfangen zu bauen.

Dazu müssten wir alle erst einmal genau wissen, was in der kommenden Energieeinsparverordnung geändert, angehoben wird.

Als Faustregel gilt: Du mußt immer nach der aktuellen Energieeinsparverordnung bauen, welche zu Zeiten Deines BV Gültigkeit besitzt.

Freundliche Grüße
energieeinsparverordnungaltbauheizungssystemprimärenergiebedarfdachfensterdämmen