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ᐅ Grundsteuer gekippt durchs Bundesverfassungsgericht


Erstellt am: 10.04.18 17:02

ruppsn10.04.18 19:23
Echt, wo geht denn heute der Wert der Hütte in die Grundsteuer ein?
Ansonsten stimme ich Dir vollkommen zu.
Alex8510.04.18 19:25
ruppsn schrieb:
Echt, wo geht denn heute der Wert der Hütte in die Grundsteuer ein?
Ansonsten stimme ich Dir vollkommen zu.

Der Gebäudewert ist doch Teil der Einheitswertermittlung. Da gehen Größe, Ausstattung usw. mit rein.
Natürlich geht niemand her und ermittelt Verkehrswerte. Das wäre bei 35 Millionen Objekten ja totaler irrsinn. Daher rechnet man ja heute noch mit den Werten aus anno schießmichtot.

Anders wäre es nur bei einer reinen Betrachtung der Grundstücksfläche.
ruppsn10.04.18 20:14
Alex85 schrieb:
Der Gebäudewert ist doch Teil der Einheitswertermittlung. Da gehen Größe, Ausstattung usw. mit rein.

[...]

Anders wäre es nur bei einer reinen Betrachtung der Grundstücksfläche.
Naja, ich baue ja erst ubd wohne noch zur Miete, insofern geht bei uns in die Grundsteuer vermutlich nur die Fläche ein - was Anderes gibt es ja noch nicht [emoji6]

Daher nahm ich an, dass die Grundsteuer das ist, was der Name nahelegt. Weit gefehlt wie es scheint [emoji4]
Kekse10.04.18 21:02
Ja, wenn das Haus steht, wird die Grundsteuer neu festgesetzt. Also bisher.
Nordlys10.04.18 22:59
Also, als Vermögenssteuer werten die Verfassungsrichter die Grundsteuer nicht, sonst wäre sie wohl an sich verfassungswidrig.
Sie ist tatsächlich eine uralte Infrastrukturabgabe an die Kommune. Früher gab es ja nur Steuer auf Grundbesitz. Wer Grundbesitz hatte war Bürger oder Adel. Jedenfalls kein Knecht oder Plebs. Als Bürger zahlte man der Bürgerschaft eine Abgabe zur Finanzierung der Gemeinaufgaben wie Wasserversorgung, Feuerwehr, Nachtwache etc. Adelige zahlten meist nichts, sie waren immer vom Stamme Nimm und nie von Gib. Daher ist Grundsteuer bis heute Gemeindesteuer. Ich denke, mit ihr vertragen sich daher die Ausbaubeiträge, die Kommunen auch gern erheben nicht. Die Grundsteuer sollte so fair und auskömmlich sein, dass die Beiträge obsolet werden. Unsere hiesige Landesregierung hat das nun ausdrücklich den Kommunen so nahe gelegt, und viele tun es auch, setzen die Grundsteuer rauf, und verzichten ansonsten. Nur, mit der Grundsteuer siehts ja nun eng aus. Karsten
Bieber081511.04.18 09:31
Nordlys schrieb:
Also, als Vermögenssteuer werten die Verfassungsrichter die Grundsteuer nicht, sonst wäre sie wohl an sich verfassungswidrig.
Ihrer Art nach ist es eine Vermögenssteuer. Es wird ja Vermögen besteuert. (Nur halt kleine Vermögen überproportional.)
grundsteuervermögenssteuergrundbesitz