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ᐅ Skonto von Handwerkerrechnung abziehen oder nicht ?


Erstellt am: 19.03.18 19:07

G
Ghostwriter
21.03.18 11:03
MichaeI schrieb:
Blöde Frage, aber darf man denn grundsätzlich von jeder Handwerkerrechnung 2 % Skonto abziehen, auch wenn das nicht extra auf der Rechnung steht?
Natürlich nicht.

Versuchen kann man es aber
1
11ant
21.03.18 15:02
krabbel schrieb:
- auf der Auftragsbestätigung, bei Zahlung von 70% vor Arbeitsbeginn und Zahlung des Restbetrages sofort -Zahlung ohne Abzug, gewähren wir Ihnen 3% Skonto.
Ich lese da klar, 3% Skonto auf die 70% Anzahlung und kein Skonto auf die Restzahlung. Interpretieren kann man noch, daß das Skonto auf die Anzahlung verfällt, wenn die Restzahlung nicht sofort erfolgt.
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E
Eldea
21.03.18 18:49
11ant schrieb:
Ich lese da klar, 3% Skonto auf die 70% Anzahlung und kein Skonto auf die Restzahlung. Interpretieren kann man noch, daß das Skonto auf die Anzahlung verfällt, wenn die Restzahlung nicht sofort erfolgt.
Ich lese das eher, dass Skonto für beides gilt, wenn es sofort bei Fälligkeit bezahlt wird.

Wäre auch unüblich zwei Zahlungsbedingungen für einen Auftrag.

Aber passiert ja nichts. Zur Not kommt halt eine Nachforderung.
E
Eldea
21.03.18 19:17
Deliverer schrieb:
Nicht falsch verstehen - natürlich ziehe ich den Skonto auch. Halt eben nur einmal auf die Gesamtsumme, ganz am Schluss.
Ah ok vöich verstehe nun wie du es meinst [emoji4]
7
77.willo
21.03.18 20:13
Eldea schrieb:
Ah ok vöich verstehe nun wie du es meinst [emoji4]

Wobei dass voraussetzt dass du alle Teilzahlungen auch innerhalb der Skonto-Frist geleistest hast.
1
11ant
21.03.18 20:14
Eldea schrieb:
Aber passiert ja nichts. Zur Not kommt halt eine Nachforderung.
Wenn meine Lesart auch die des Rechnungsausstellers ist, ist die sofortige Leistung der Restzahlung Bedingung für das Skonto bei der Anzahlung. Dann würde dieser Skontoabzug hinfällig, wenn man bei der Restzahlung einen Teil der Forderung nicht begleicht.
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