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ᐅ Vorschussforderung für Prüfung des Bauantrags / Baugenehmigung


Erstellt am: 10.03.18 17:14

Katja011010.03.18 17:14
Hallo alle miteinander,

mein Freund und ich haben vor in diesem Jahr ein Einfamilienhaus in Vorpommern-Greifswald zu errichten.
Der Bauantrag wurde vor 5 Wochen abgegeben.
Erst gestern flatterte, nach mehrfachen Telefonaten mit der Sachbearbeiterin, die Eingangsbestätigung ins Haus.
Heute folgte dann eine Vorschussforderung für Prüfung des Antrags. Die Dame beruft sich auf den Paragraphen 16 des Verwaltungskostengesetzes des Landes MV.
Sie schreibt, dass sie die weitere Bearbeitung des Antrages von der Vorschusszahlung abhängig macht.

Nach meinem Empfinden ist dies reine Schikane. Die Gebühr, die hier mit 1200Euro angesetzt ist, ist lediglich ein ungefährer Wert der letztendlichen Kosten.

Dazu muss ich erwähnen, dass diese Sachbearbeiterin in unserer Region für das Hinauszögern von Fristen und dem Suchen von Fehlern im Antrag wie eine Nadel im Heuhaufen bekannt ist.

Meine Frage ist nun, welche Erfahrungen sie gemacht haben?
Musst jemand schon einmal so eine Vorschusszahlung entrichten?
Könnte ich eine Handhabe gegen diese Frau haben?

Mit freundlichen Grüßen

K.
Nordlys10.03.18 17:46
Hier in SH völlig unüblich. Und eine Baugenehmigung hat bei mir gute 800,- Gebühr gekostet. Endpreis, zu zahlen vier Wochen nach Bescheid.
Jedoch, was ist euer Landesrecht? Das allein zählt.
andimann10.03.18 20:07
Heilige Sch***e, sind das Preise. Baugenehmigung hat bei uns 450 € gekostet. Wäre es ein reiner Freisteller geblieben, wären es nur 50 € gewesen...

Zum Thema: klingt für mich ziemlich strange, aber dir wird wohl nicht viel anderes übrig bleiben als zu blechen.

Gruß,
Andreas
Nordlys10.03.18 20:21
Andreas, ich habe aus ästhetischen Gründen jedoch auch die Version mit Echttinte, ohne Rec.Papier und mit Siegel und Eichenlaub mit Schwertern geordert. Das war es mir Wert, da hab ich lieber an den Fenstern gespart als an der Baugenehmigung. Lächellächel.
Katja011010.03.18 20:29
Tja, das Landesrecht sagt, dass die Ämter diese Vorschuss verlangen KÖNNEN.
Ich empfinde es als eine Frechheit, da dadurch die Bearbeitung weiterhin unnötig in die Länge gezogen wird.
Aber das ist für die Sachbearbeiter wohl wertvolle Zeit, da man mir am Telefon sagte, dass es bis zu 6 Monate mit der Genehmigung dauern kann und einige Verfahren schon in die Fiktivgenehmigung gerutscht sind.

Also schätze ich auch, dass uns nicht viel übrig bleiben wird, als zu zahlen und weiterhin Däumchen zu drehen.
Inzwischen hörte ich von einer Freundin, dass es bei ihr genauso war. Also hoffentlich doch nicht nur Schikane durch die Sachbearbeiterin.
11ant10.03.18 20:59
Katja0110 schrieb:
und einige Verfahren schon in die Fiktivgenehmigung gerutscht sind.
Was wäre daran schlecht ?
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baugenehmigunggebührlandesrecht