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ᐅ Ansprüche bei zu langer Bearbeitung der Baugenehmigung


Erstellt am: 08.11.17 18:43

E
Egon12
10.11.17 12:48
dann bekommst du nach 2 Monaten und 10 Tagen einen Zwischenbescheid und du kannst dir auf der Frist ein Ei pellen 😉

In der öffentlichen Verwaltung wird priorisiert, wem entsteht mehr Schaden wenn sein Antrag zu lange liegen bleibt und ja da fällt auch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung rein, wo ist am ehesten mit Schadensersatzklagen zu rechnen.

Woran liegt das? Weil es keine Vertreterregelung gibt oder auch mal der Vertreter ausfallen kann....weil allgemein zu viele Vorgänge auf dem Tisch liegen und weil jeder Hanswurst das Bedürfnis hat bei einem persönlichen Gespräch seinen Antrag zu beschleunigen, anstatt die Verwaltung mit nervenden Anrufen und persönlichen Gesprächsterminen von der Arbeit abzuhalten lasst sie doch einfach arbeiten.
F
Farilo
10.11.17 12:49
Escroda schrieb:
Gibt es hier eigentlich noch Moderatoren, die solche Trolle abschalten.
Jetzt flankierst Du einen der weissen Ritter.

Denk aber bitte daran, dass hier gleiches Recht für alle gilt. (Hoffe ich doch)

Ihr sagt doch andauernd: Wie man in den Wald hinein schreit.

Also, immer an die eigene Nase fassen und nicht immer gleich weinen.

Entschuldigt das ewig lange OT! Ab jetzt bin ich hier aus diesem Thread raus.
Es ist alles an OT gesagt was gesagt werden kann. Jeder hat seine Meinung zum Thema Beamten und Kompetenz und warum es so ist.

Alle sind lieb.

LG
Farilo
R
ruppsn
10.11.17 12:57
kaho674 schrieb:
Ich würde ja auch gern mal ein paar erschießen.
So sehr ich mich auch schon über die Unfähigkeit und Inkompetenz Anderer aufgeregt habe (so wie aktuell auch), DER Gedanke kam mir noch nie...
K
kaho674
10.11.17 13:07
ruppsn schrieb:
So sehr ich mich auch schon über die Unfähigkeit und Inkompetenz Anderer aufgeregt habe (so wie aktuell auch), DER Gedanke kam mir noch nie...
Du hast recht, Köpfen ist spektakulärer.
E
Escroda
11.11.17 07:58
Farilo schrieb:
Jetzt flankierst Du einen der weissen Ritter...
Hier geht es aber nicht um Ritterspiele, sondern um den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen und unter Bauherren und Fachleuten. Da Du und deine Bekannten anscheinend viele negative Erfahrungen mit Behörden gemacht haben, hätten der TE und alle Mitleser von deinen Erfahrungen profitieren können, indem Du davon berichtet hättest, wie und mit welchem Erfolg Du dich gewehrt hast. Stattdessen besteht bereits dein erster Beitrag nur aus inhaltsleeren Verallgemeinerungen mit herabwürdigendem Vokabular, der die anderen User anstachelt, ohne Bezug zum Thema einen Thread sinnlos aufzublähen - typisches Trollverhalten. Bisher war ich der Meinung, dass das hier nichts zu suchen hat. Wenn aber hierzu User Beifall klatschen, von denen ich das nicht erwartet hätte, und kein Moderator einschreitet, dann hab' ich hier wohl nichts mehr zu suchen.
Farilo schrieb:
Denk aber bitte daran, dass hier gleiches Recht für alle gilt.
Welches Recht Du einforderst, bleibt rätselhaft. Ebenso, was meine Nase damit zu tun hat. Und zumindest in diesem Thread warst Du der Erste, der unangemessen gerufen hat.
B
BenutzerPC
11.11.17 21:26
Ich habe mir jetzt nicht vorgestellt, das mein Thema in ein solches Bashing ausartet. Ich habe mir auch jetzt nicht den ganzen Verlauf durchgelesen. Was mich aber ärgert, das ich in meiner Stadt an verschiedenen Stellen mit dem Amt zu tun hatte. Ich bin an fast allen Stellen wenig freundlich und wie ein nerviger Klient behandelt worden: Ich habe mein Baugesuch eingereicht und 3 Monate gewartet ohne jemanden zu nerven. Selbst den voraussichtlichen Termin, der mit 4 Monaten über dem laut Landesbauordnung vorgegebenen Rahmen liegt habe ich noch ohne zu Murren akzeptiert. Als ich dann aber nachgefragt habe wurde ich sehr harsch angegangen. Die Person XY wäre im Urlaub gewesen; Anderen geht es auch nicht anders; Sogar so Sprüche wie "In der Zeit in der wir telefonieren, könnte ich schon weiterarbeiten. Wenn ich mit Personen zu tun habe kann ich mich auch nicht aufregen, das ich mit ihnen sprechen muss. Dann war das wohl die falsche Berufswahl. Zudem kommt, das sich diese Wartezeit wohl schon länger andauert. Auch Personen, die 2016 Baugesuche einreichten, mussten diese überlangen Wartezeiten hinnehmen. Hier ist doch generell etwas im Argen.
Die Rechnung der Genehmigung, die kam dann aber prompt und muss von mir binnen 14 Tagen gezahlt werden......
verwaltungantrag