ᐅ Ansprüche bei zu langer Bearbeitung der Baugenehmigung
Erstellt am: 08.11.17 18:43
toxicmolotow schrieb:
@tomtom79 @Farilo
Kann es sein, dass ihr hier zwei verschiedene "Berufe" miteinander verwechselt/vermischt?
Politiker </> Beamter
Ich habe schon unfähige Beamte gesehen, ja, auch unfähige Angestellte im Öffentlichen Dienst, bei privaten Versicherungen (der Ausgeburt des Kapitals), bei Handwerkern, deren Angestellten, in Reinigungsteams, auf der Straße, ach eigentlich überall.Hallo Toxi,ich bezog mich bei der aufgeführten Kalkulation nur auf meine Aussage "jeder bekommt das was er verdient". Und das meine ich eigentlich unabhängig davon was er ist/macht.
Farilo schrieb:
Berufsbild völlig egal: Gib der Frau während ihrer "Phase" eine Internetverbindung, und sie ist nicht mehr 100% bei Ihrer Arbeit.Gibt es hier eigentlich noch Moderatoren, die solche Trolle abschalten.BenutzerPC schrieb:
Hallo zusammen,
wir haben 5 Monate auf unsere Baugenehmigung warten müssen. Laut Landesbauverordnung BaWü darf dies doch nur maximal 3 Monate dauern.Oh Dreck... also nochmal:
Wenn man mal wieder zur Ausgangsfrage des TE zurückkehren will: Im Gegensatz zu BaWü ist in Thüringen vieles schlechter (weniger Arbeitsplätze, geringere Löhne, immer mal wieder Ex- Stasispitzel und DDR- Funktionsträger in Landrats- Finanz- und sonstigen Ämtern, sogar im Landtag) aber eines ist dort besser: Wenn man 3 Monate keine Antwort auf seinen vollständig eingereichten Bauantrag erhält, gilt dieser als genehmigt! Eine gute Vorschrift...
Wenn man mal wieder zur Ausgangsfrage des TE zurückkehren will: Im Gegensatz zu BaWü ist in Thüringen vieles schlechter (weniger Arbeitsplätze, geringere Löhne, immer mal wieder Ex- Stasispitzel und DDR- Funktionsträger in Landrats- Finanz- und sonstigen Ämtern, sogar im Landtag) aber eines ist dort besser: Wenn man 3 Monate keine Antwort auf seinen vollständig eingereichten Bauantrag erhält, gilt dieser als genehmigt! Eine gute Vorschrift...