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ᐅ Ab wann ist der Bauträger bei einem Fertighaus im Verzug?


Erstellt am: 28.08.17 13:41

X
Xhnnas
28.08.17 13:41
Hallo zusammen,

wir ärgern uns gerade mit unserem Häuslebauer rum. Wir haben damals im Oktober den Werkvertrag unterschrieben. Zu dem Zeitpunkt hieß es: Ab ausräumen des Vorbehaltes 12 Monate bis Hausstellung.
Den Vorbehalt haben wir im November 2016 auch ausgeräumt, da wir das passende Grundstück gefunden hatten.

Rechnerisch wäre eine Hausstellung quasi im November 2017 geplant gewesen. In der Kundenplattform wurde uns ein Stelltermin im Dezember 2017/Januar 2018 gemeldet. Laut unserem Kundenbetreuer ein "Worst Case Szenario" Die Termine sollten sich beim erreichen eines jeden Meilensteines neu aktualisieren und in der Regel rutscht man mit dem Stelltermin weiter nach vorne.

Leider trödelte die Firma an allen Ecken und Enden. Die Vorabzüge haben wir zwei Monate Später erhalten als versprochen. Der Bauantrag war 3Monate später da als im Durchschnitt. Laut aktuellen Termin im Kundenportal haben wir einen Stelltermin ende Februar 2018 erhalten - Und der wird, so befürchten wir noch weiter nach hinten verschoben.

Im offiziellen schreiben hieß es damals:

Wir freuen uns, dass wir nun Ihr xxxxx in unsere Lieferterminplanung aufnehmen können. Für Ihr Bauvorhaben konnten wir einen Montagetermin für Dezember 2017 / Januar 2018 einplanen.

Zudem steht noch:
Bitte beachten Sie, dass der Montagetermin nur eingehalten werden kann, wenn alle Voraussetzungen gem. § 11 des Werkvertrages rechtzeitig erfüllt sind.

Dazu kann ich sagen, dass wir alle notwendigen Unterlagen fristgerecht eingereicht haben - Verzögerungen seitens Bauherrenseite gibt es daher nicht.

Leider steht ein zweiter Passus mit drin:

Bitte beachten Sie, dass es im Laufe der weiteren Bearbeitung erforderlich sein kann, dass wir den Montagetermin neu anpassen müssen. Wir werden uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen und alles Weitere besprechen.

Gegenüber dem Versprochenen Stelltermin bei Unterzeichnung bis hin zum aktuellen Termin haben wir aktuell schon 3 Monate Verzögerung. Dass sich mal was verzögern kann ist uns durchaus bewusst, allerdings stehen hier echte Kosten dahinter die wir durch die zeitliche Verzögerung haben, die natürlich auch an unserem Kapital knabbern.

Hat jemand Erfahrungen in dem Bereich sammeln müssen und kann eventuell Hilfestellung geben? Was könnte man als "Wiedergutmachung" fordern? Oder sitzt man am kürzeren Hebel und besser "Klappe" halten?
M
markus2703
28.08.17 14:21
Ich denke, der zweite Passus räumt dem Anbieter entsprechende Möglichkeiten ein, den Termin zu verschieben. Um fundierte Aussagen zu treffen, müsste man allerdings den gesamten Text im Zusammenhang lesen können.

Wenn du konkret dagegen vorgehen magst, wird eh nur ein Anwalt helfen.

P.s: Wenn du auf deinem Grundstück eine Firma bauen lässt, ist das KEIN Bauträger.
Nur wenn du Haus und Grundstück im Paket erwirbst, ist das so. Ist durchaus von Bedeutung.
B
Bieber0815
28.08.17 18:17
Xhnnas schrieb:
Hat jemand Erfahrungen in dem Bereich sammeln müssen und kann eventuell Hilfestellung geben? Was könnte man als "Wiedergutmachung" fordern? Oder sitzt man am kürzeren Hebel und besser "Klappe" halten?
In Verzug gerät niemand von allein. Ihr müsst euren Hausanbieter in Verzug setzen! Das geht m.E. erst nach Verstreichen der vertraglichen Frist (ggf. wenn vorher absehbar ist, dass es nichts wird ...). Klappe halten würde ich nicht, dann bekommt ihr nie ein Haus.

Wasserstandsmeldungen des Fertighausanbieters ("freuen uns Ihnen den Liefertermin nennen zu dürfen ...") würde ich kurz und knapp beantworten in dem Sinne "... gehe weiterhin von termingerechter Aufstellung am ... gemäß unseres Vertrages vom ... aus".

Verstreicht der vertraglich vereinbarte Termin, wird gemahnt: Fordere Aufstellung binnen 4 Wochen, sonst Verzug. Dann kannst Du Verzugsschäden geltend machen.

Lasst euch mal bei einem Fachanwalt für Baurecht beraten und ein paar Textbausteine geben (Kosten 300 bis 500 Euro +/- 50 %)!
B
bon1980
28.08.17 23:14
Xhnnas schrieb:
Zu dem Zeitpunkt hieß es: Ab ausräumen des Vorbehaltes 12 Monate bis Hausstellung.

Hieß es das nur mündlich, oder ist das auch vertraglich festgehalten?
stelltermingrundstückmontageterminverzughausstellung