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ᐅ Beschaffen von Unterlagen durch Makler - Rechtsfrage


Erstellt am: 17.03.17 10:41

K
KlaRa
17.03.17 14:29
lastdrop schrieb:
@wpic: Deshalb sehe ich trotzdem den Verkäufer nicht in der Pflicht, die Unterlagen zu beschaffen oder zu verkaufen. Ist ja ein Problem des Käufers ...
Das das so nicht sein kann, wird bereits bei einer ersten Überlegung deutlich:
Die Baugenehmigung liegt beim zuständigen (örtlichen) Bauamt, die Einsicht ist nur durch berechtigte Personen möglich. Heißt: durch Nachweis, dass man Eigentümer oder Teileigentümer ist.
Einfach hingehen und sagen: "ich möchte Einblick haben" ist nicht möglich.
Weder für den Interessenten oder Käufer eines Objektes.
Und ob Patrick einen Makler beauftragt hat oder auch nicht, tut hier nichts zur Sache und verkompliziert nur in einem Bereich, der nicht verkompliziert werden muss.
Also: keine Nebenkriegsschauplätze eröffnen, wenn mit wenigen bezugsorientierten Worten Klärung in die Sache gebracht werden kann. Wenn Patrick tatsächlich diese Frage auf den Lippen hätte, dann würde er sie vermutlich auch stellen.
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KlaRa
L
lastdrop
17.03.17 14:39
Das war doch die Frage!?!
1
11ant
17.03.17 16:24
KlaRa schrieb:
Und Erschließungskosten fallen nach meinem Kenntnisstand für einen Bestandsbau nicht an.

Das ist leider nicht automatisch gesagt: manchmal fällt Kommunen ein, daß sie irgendein Schlußsteinchen an einer Straße erst vor wenigen Jahren gesetzt und sie erst damit "fertiggestellt" hätten und nun doch noch fristgerecht Anliegerbeiträge einfordern könnten, obwohl die Straße aus Benutzersicht schon seit einer gefühlten Ewigkeit fertig war. so etwas würde ich mir immer schriftlich geben lassen, daß da wirklich alles schon erledigt ist.
KlaRa schrieb:
Die Baugenehmigung liegt beim zuständigen (örtlichen) Bauamt, die Einsicht ist nur durch berechtigte Personen möglich. Heißt: durch Nachweis, dass man Eigentümer oder Teileigentümer ist.

Nicht eine die Person muß berechtigt sein, sondern das Interesse. Bei einem Kaufwilligen ist es das. Katzen in Säcken kaufen muß man nicht.

Man könnte allerdings auch in den Kaufvertrag eine Klausel einbringen, nach der der Verkäufer die Eigenschaft verbindlich zusichert und ihm die Erkundigung überlassen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
C
Caspar2020
17.03.17 19:18
KlaRa schrieb:
Und Erschließungskosten fallen nach meinem Kenntnisstand für einen Bestandsbau nicht an

Kommunen fordern die auch gerne noch nach 50-60 Jahren an. Gibt hier in NRW genug Fälle. Kann aber beim Amt Auskunft eingeholt werden ob das Grundstück noch betroffen ist . In unserem Falle 30 EUR die der Verkäufer bezahlt hat