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ᐅ Steuerklasse / Veranlagungsart / Auswirkungen / Haushaltseinkommen


Erstellt am: 25.01.17 13:18

Caspar202025.01.17 14:38
:
In den meisten Fällen ist die Zusammenveranlagung steuerlich günstiger. Insbesondere, wenn beide Ehegatten recht unterschiedlich viel verdienen. Denn bei der Zusammenveranlagung addiert das Finanzamt das Jahreseinkommen der Partner, anschließend halbiert es den Betrag und ermittelt auf dieser Grundlage die Einkommensteuer – was wegen der Progression der Steuersätze in der Regel zu einem in der Summe niedrigeren Steuersatz führt.

Es gibt aber tatsächlich alle Fälle wo Einzelveranlagung besser wäre. Google mal nach "Dann lohnt sich die Einzelveranlagung Finanztip"

Egon12 schrieb:
Das ist kaum noch möglich, zur Berechnung des Elterngeldes wird die Steuererklärungsklasse der letzten 6 Monate herangezogen, d.h. wenn du das Elterngeld optimieren willst musst du 7 Monate in Steuererklärungsklasse 3 sein, was wiederum heißt dass du spätestens in Woche 8 der Schwangerschaft gewechselt haben musst.
Nagelt mich bitte nicht auf 1 Woche fest 🙂 <-- kein Biologieass

Deshalb sagte ich ja:
Caspar2020 schrieb:
Das muss man aber auch quasi schon ein paar Monate vor dem Kinderwunsch planen und angehen.

Es geht, kann aber auch schief gehen. Biologie ist noch widerspenstiger als Steuerrecht.
Musketier25.01.17 14:41
Getrennte Veranlagung gibt es seit ein paar Jahren gar nicht mehr, sondern nur noch die Wahl zwischen Zusammen oder Einzelveranlagung.

Getrennte Veranlagung/Einzelveranlagung kann unter Umständen Sinn machen, wenn z.B. einer recht hohe außergewöhnliche Belastung hat, diese aber bei einer Zusammenveranlagung unberücksichtigt beiben würden oder wenn das Paar schon nicht mehr zusammen lebt, aber noch verheiratet ist oder wenn einer der beiden in Privatinsolvenz ist und der Insolvenzverwalter sonst die Erstattung beider Ehepartner bekommen würde.
Knallkörper25.01.17 14:50
Egon12 schrieb:
Das ist kaum noch möglich, zur Berechnung des Elterngeldes wird die Steuererklärungsklasse der letzten 6 Monate herangezogen, d.h. wenn du das Elterngeld optimieren willst musst du 7 Monate in Steuererklärungsklasse 3 sein, was wiederum heißt dass du spätestens in Woche 8 der Schwangerschaft gewechselt haben musst.
Nagelt mich bitte nicht auf 1 Woche fest 🙂 <-- kein Biologieass

Es ist sogar die Steuererklärungsklasse der letzten 12 Monate relevant. Bei ausreichender Potenz und Fruchtbarkeit alles kein Problem, oder? 😉
Musketier25.01.17 14:52
Knallkörper schrieb:
Es ist sogar die Steuererklärungsklasse der letzten 12 Monate relevant. Bei ausreichender Potenz und Fruchtbarkeit alles kein Problem, oder? 😉

Wenn sich nicht in den letzten 3 Jahren nochmal was getan hat, dann ist die Steuererklärungsklasse relevant, die in den letzten 12 Monaten mehr genutzt wird.
Insofern muß man spätestens 7 Monate vor der Entbindung wechseln.
Caspar202025.01.17 14:53
Knallkörper schrieb:
Es ist sogar die Steuererklärungsklasse der letzten 12 Monate relevant. Bei ausreichender Potenz und Fruchtbarkeit alles kein Problem, oder? 😉

Das ist so nicht richtig.
Um das Elterngeld zu berechnen, werden vom durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Als Werbungskosten wird der jährliche Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro angesetzt. Was übrig bleibt, ist das Nettoeinkommen, das als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld dient. Dieser Betrag ist nicht identisch mit dem Nettogehalt, das auf den Gehaltsnachweisen steht. Als Einkommen gilt dabei nur der in Deutschland versteuerte Arbeitsverdienst.

Und für diese Ermittlung wird halt die Steuererklärungsklasse genutzt wie gerade gepostet hat.

Also, Geld 12 Monate relevant, Steuererklärungsklasse 7 Monate *vor* dem Mutterschutz
Steffen8025.01.17 14:59
Schon niedlich...solch sture Unwissenheit 🙂

Meine Frau ist Steuererklärungsklasse 3 und ich bin Steuererklärungsklasse >>>NICHT VORHANDEN<<< da ich Einkommensteuer statt Lohnsteuer zahle. Nunu..wie geht den das? Jetzt implodiert das Universum...
steuererklärungsklasseelterngeld