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ᐅ Anfechtung Baugenehmigung wg laufendem Normenkontrollverfahren


Erstellt am: 27.09.16 19:39

J
jeti79
27.09.16 19:39
Hallo zusammen,

wir wollen ein Grundstück in einem Baugebiet kaufen und bebauen, welches durch ein Normenkontrollverfahren angefochten wird. (Dem Kläger geht es um die Art der Abführung des Verkehrs).

Uns wurde im Kaufvertrag (und in einem separaten Schreiben) mitgeteilt, dass wir, um uns abzusichern, eine Baugenehmigung benötigen. Welche wir auch schon beantragen.

Um zu verstehen, worum um es dem Kläger geht, habe ich dessen Anwalt angerufen, der mir mitteilte, dass es möglich ist, sämtliche (der insgesamt 42) Baugenehmigungen anzufechten und so niemand vor Beendigung des Verfahrens zu Ende bauen kann. Im schlimmsten Fall müsste der Bau dann sogar abgerissen werden.

Wie seht Ihr das? Kann ein Baustopp so "einfach" erreicht werden?
A
apokolok
30.09.16 09:53
Das Normenkontrollverfahren hat erst mal nichts mit den Baugenehmigungen zu tun.
Das Verfahren richtet sich gegen den Bebauungsplan an sich, nicht gegen die einzelnen Genehmigungen.
Unabhängig davon kann jede einzelne Baugenehmigung angegriffen werden. Hier gelten aber ganz andere Maßstäbe als beim Normenkontrollverfahren.
Hat denn schon jemand in dem Gebiet einen Genehmigung bzw. wurde sogar schon gebaut?
J
jeti79
30.09.16 10:40
Danke für Deine Antwort.

Nein, bisher hat dort niemand gebaut. Ich weiß, dass zwei Parteien dir Unterschrift unter den Vertrag zum Grundstückskauf geleistet haben.

Kann denn jmd der kein direkter Nachbar ist, wg des gleichen Punktes (zu erwartendem Verkehrslärm) auch meine Baugenehmigung anfechten?
A
apokolok
30.09.16 10:48
Deine Baugenehmigung kann nur konkret angegriffen werden. Er müsste also darlegen, dass z.B. genau deine Zufahrt so liegt, dass er übermäßig unter dem von dir verursachten Verkehrslärm leidet.
Das ist natürlich Quatsch und wird so nicht funktionieren.
Trotzdem würde ich mir den Kauf eines Grundstückes in einem Gebiet über dessen Bebauungsplan ein Normenkontrollverfahren eröffnet ist gut überlegen.
So ist es denkbar, dass ihr erst mal eine Baugenehmigung bekommt, dann aber durch das erfolgreiche Normenkontrollverfahren die Grundlage der Genehmigung, nämlich der Bebauungsplan wegfällt und ihr z.B. einen Baustopp bekommt.
Die eleganteste Variante wäre sicherlich das Verfahren abzuwarten.
D
DG
30.09.16 11:16
apokolok schrieb:
Deine Baugenehmigung kann nur konkret angegriffen werden. Er müsste also darlegen, dass z.B. genau deine Zufahrt so liegt, dass er übermäßig unter dem von dir verursachten Verkehrslärm leidet.
Das ist natürlich Quatsch und wird so nicht funktionieren.
Trotzdem würde ich mir den Kauf eines Grundstückes in einem Gebiet über dessen Bebauungsplan ein Normenkontrollverfahren eröffnet ist gut überlegen.
So ist es denkbar, dass ihr erst mal eine Baugenehmigung bekommt, dann aber durch das erfolgreiche Normenkontrollverfahren die Grundlage der Genehmigung, nämlich der Bebauungsplan wegfällt und ihr z.B. einen Baustopp bekommt.
Die eleganteste Variante wäre sicherlich das Verfahren abzuwarten.

Ich hoffe, Du merkst, dass Du Dir selbst widersprichst.

Die Baugenehmigung kann nicht nur konkret/direkt beklagt werden, sondern sie ist über das Normenkontrollverfahren bedroht/gefährdet.

Ich bezweifle auch, dass man bei laufendem Normenkontrollverfahren überhaupt eine Baugenehmigung erhalten würde - letztlich liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, ergo fehlt die Grundlage zur Erteilung einer Baugenehmigung. Der Sachbearbeiter wäre etwaig schadensersatzpflichtig, wenn die Baugenehmigung später gekippt wird.

Wie groß das Risiko ist, ist abhängig davon, welche konkreten Punkte denn überhaupt beklagt werden und welche bzw. ob es dafür Lösungen gibt. Wenn der Verkehr anders geordnet werden kann, indem man zB eine Einbahnstraße einführt oder den Durchgangsverkehr durch Poller unterbricht, ist das ja kein Problem. Wenn dann allerdings Straßen umgeplant und evtl. verbreitert werden müssen, Wendehämmer sich verändern etc. pp. hat das natürlich Einfluss auf die übrigen Grundstücke, die werden dann kleiner, verändern sich in Lage und Zuschnitt und/oder fallen evtl. ganz der Umplanung zum Opfer.

Insofern hat es wohl nur Sinn, das Kontrollverfahren abzuwarten. Kaufen würde ich da nur, wenn die Einwände entweder total unberechtigt oder aber von geringer Bedeutung und lösbar sind - was man als Laie aber nur schwerlich beurteilen kann.

MfG
Dirk Grafe
A
apokolok
30.09.16 11:32
Dirk Grafe schrieb:
Ich hoffe, Du merkst, dass Du Dir selbst widersprichst.

Die Baugenehmigung kann nicht nur konkret/direkt beklagt werden, sondern sie ist über das Normenkontrollverfahren bedroht/gefährdet.
Genau das habe ich doch geschrieben. Die zwei Verfahren sind aber dennoch unabhängig voneinander und es werden auch inhaltlich komplett unterschiedliche Ansprüche gestellt.
Im Normenkontrollverfahren wird der GESAMTE Bebauungsplan vom zuständigen Gericht (i.d.R. Verwaltungsgerichtshof des Landes) überprüft.
Im Eilverfahren gegen die Baugenehmigung werden nur ganz konkrete Punkte geprüft die auch direkt von dem genehmigten Bauvorhaben ausgelöst werden müssen.
In dem konkreten Fall kann also sicherlich nicht wegen der Verkehrsführung direkt gegen die Baugenehmigung vorgegangen werden.
Dirk Grafe schrieb:

Ich bezweifle auch, dass man bei laufendem Normenkontrollverfahren überhaupt eine Baugenehmigung erhalten würde - letztlich liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, ergo fehlt die Grundlage zur Erteilung einer Baugenehmigung. Der Sachbearbeiter wäre etwaig schadensersatzpflichtig, wenn die Baugenehmigung später gekippt wird.
Die Zweifel kann ich ausräumen.
Selbstverständlich kann man eine Baugenehmigung erhalten. Der Bebauungsplan bleibt während des Verfahrens grundsätzlich rechtskräftig. Erst im Ergebnis des Normenkontrollverfahrens kann er seine Rechtskraft verlieren. Selbst dann sind die meisten Beanstandungen heilbar und müssen in einem geänderten Bebauungsplan entsprechend berücksichtigt werden.
Dirk Grafe schrieb:

Insofern hat es wohl nur Sinn, das Kontrollverfahren abzuwarten. Kaufen würde ich da nur, wenn die Einwände entweder total unberechtigt oder aber von geringer Bedeutung und lösbar sind - was man als Laie aber nur schwerlich beurteilen kann.
Das sehe ich genauso.
P.S. Ich bin natürlich Laie, habe mich aber mit dem Thema befasst, da exakt die gleiche Konstellation bei einem Grundstück welches wir erwerben wollten vorlag. Wir haben vom Kauf abgesehen, einige wenige andere sind in reger Bautätigkeit, trotz noch laufendem Normenkontrollverfahren.
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