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ᐅ Pflasterungsarbeiten nachbessern


Erstellt am: 18.08.16 06:45

S
STREUSALZ
18.08.16 06:45
Hallo,
wir haben in einem Neubaugebiet gebaut, in der noch keine richtige Strasse angelegt war.
Unser Bauunternehmen hat die Bodenplatte relativ hoch gegossen (ca. 50cm höher als die anderen Bauten). Die Pflasterung der Auffahrt war noch nicht inbegriffen. Wir haben ein Pflasterunternehmen mit Auffahrt beauftragt. Nachdem nun die Gemeinde mit den Strassenarbeiten begonnen hat, stellt sich heraus das unsere Auffahrt nicht an die Strasse angeschlossen werden kann. Die auffahrt ist ca. 15-20cm zu hoch. Das Pflasterunternehmen will die Auffahrt für 2000€ anpassen. Aber ist das ok? Hätte sich das Unternehmen nicht an die andere Häuser orientieren können und Kontakt mit der Gemeinde aufnehmen müssen bezüglich der Strasse? Es wurden von mir keine Unterlagen zur Strasse verlangt. Hat hier jemand Erfahrung?
H
HilfeHilfe
18.08.16 07:46
du hättest das Unternehmen aber auch drauf anmerksam machen können :p Wie lange war der Zeitraum zwischen pflastern und erschließung der Straße ?

Wir hatten einen ähnlichen Fall, allerdings sind es ca. 3 - 5 cm. Ist wohl toleranz
W
Wastl
18.08.16 07:48
Es gibt normalerweise im Bebauungsplan eine Vorgabe auf welche Höhe das Grundstück erschlossen wird. Wenn nicht gibt man es im Bauantrag an - wenn die Gemeinde es genehmigt würde ich dort nach den Kosten fragen - dann sollen die es zahlen. Mich würde es aber wundern, wenn die Straßenhöhen nicht im Vorfeld bereits bekannt waren.
Wer ist den Bauherr? du oder der GU? Bei uns war es unsere Aufgabe dem Bauunternehmer, Landschaftsgärtner die Höhen mitzuteilen. Diese haben wir aktiv bei der Gemeinde angefragt.
S
STREUSALZ
18.08.16 08:34
Ich bin der Bauherr. Der Bauunternehmer hatte alle Daten von der Gemeinde bekommen. Kann im Moment nicht nachschauen was da zu der Straßenanlage stand. Habe die Unterlagen gerade nicht da. Der Plasterer hat nicht danach gefragt. was er aber doch eigentlich hätte machen müssen, oder?
J
Jochen104
18.08.16 09:24
STREUSALZ schrieb:
Der Plasterer hat nicht danach gefragt. was er aber doch eigentlich hätte machen müssen, oder?
Nein. Du hättest ihm mitteilen müssen, auf welche Höhe die Einfahrt gemacht werden soll.
S
STREUSALZ
18.08.16 09:31
Ok, aber er hätte mich ja danach fragen müssen. Es ist ja logisch das daran eine Strasse angeschlossen werden muss. Das muss ich ihm ja nicht erzählen. Da er nicht gefragt hat, bin ich davon ausgegangen er wisse wie hoch er in etwa muss. Das man im Nachgang noch etwas angleichen muss, ist ja ok. Aber nicht 20 cm sodass die Auffahrt insgesamt über 25% teurer wird.
auffahrtbauunternehmer