W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauvertrag: Dauer des Baus


Erstellt am: 01.08.16 17:16

Bieber081501.08.16 22:53
ypg schrieb:
Nein, grundsätzlich bei Bauvorhaben.
Du meinst auch Flughäfen werden in der Regel nach 7 Monaten fertig? Tja, da fängt der Ärger über die unklare Formulierung schon an :P.

Also, fixes Datum oder "ab Baubeginn XX Monate" (was ist Baubeginn? Absteckriß? Kann man auch noch konkreter schreiben ...). Am besten auch gleich eine Vertragsstrafe reinschreiben XX Euro/Tag Verzug. Und natürlich gilt Schlechtwetter nur dann, wenn a) vom Deutschen Wetterdienst so benannt und wenn b) vom Bauunternehmer angezeigt. Das ist für beide Seite fair und Du weißt, woran Du bist.

Beispiel:
Können die Leistungen aus Gründen, die der GU/BÜ/BT nicht zu vertreten hat, nicht in-
nerhalb dieser Fristen ausgeführt werden, haftet der GU/BÜ/BT dafür nicht. Hierzu gehörenö-
ren Bauzeitverzögerungen aufgrund Streik, höhere Gewalt, von der Berufsvertretung der
Arbeitgeber angeordnete Aussperrungen im Betrieb des GU/BÜ/BT oder in einem unmittelbar-
telbar für ihn arbeitenden Betrieb, Ausführung von Sonderwünschen, vom Deutschen
Wetterdienst (DWD) bestätigte Schlechtwettertage.
Bauexperte01.08.16 23:28
Guten Abend,
AndreasPlü schrieb:

Nun wurde uns der eigentliche Bauvertrag zugesandt,
Zugesandt ...?
AndreasPlü schrieb:

Was mich aber stört ist die Formulierung ist 1. "in der Regel". Das heisst für mich: Bei vergleichbaren Bauvorhaben der Firma, aber es bezieht sich nicht explizit auf unseren Bau. Ist für mich zu offen. 2.
7 bis 8 Monate steht deshalb darin, da ein Haus 140 qm groß ist, das nächste 200 qm; eines wird auf Bodenplatte erstellt, das nächste mit Nutzkeller.

Wo ist das Problem?
AndreasPlü schrieb:

"Geplant ist Baubeginn für November/Dezember 2016". Das heisst für mich nicht: Geplant ist es, aber nicht festgeschrieben, im Zweifel haben wir Pech und es verschiebt sich, weil was den Plan durchkreuzt hat.
Was nutzt Dir ein garantierter Baubeginn im Dezember und es hat Minus 6° ? Petrus ist rechtt eigenwillig; Weihnachten verbringen auch gerne Handwerker bei ihren Familien 😉
AndreasPlü schrieb:

Wie seht Ihr das, bin ich zu kritisch, oder habe ich recht? Was ist üblich?
Ich sehe das so, daß Du glaubst, Prozesse beurteilen zu können, mit welchen Du üblicherweise nichts am Hut hast; vorauseilend Lug + Trug unterstellst. Was auch immer "Büro" als Berufsangabe meint - wie würdest Du es finden, wenn ich in Deinen Job reinreden würde?

Btw. - "Büro" ist kein Beruf. Bitte passe Dein Profil analog der Forenregeln an.
Musketier schrieb:

Bei uns waren direkt 7 Monate Bauzeit festgeschrieben. Wetterbedingte Verschiebungen mußten nachgewiesen werden. Für alles was darüber hinausgeht, war automatisch eine Strafe festgeschrieben.
Bei Deinem Bauvorhaben hätten auch 5 Monate gereicht; also hat Dein Anbieter im Wissen ausreichender "Luft" unterzeichnet.

Grüße, Bauexperte
Otus1101.08.16 23:38
AndreasPlü schrieb:
Ich finde nämlich auch: Da es sich um eine Sache handelt, die im Zweifel sehr teuer werde kann (Verzugszinsen), finde ich die Freiheit dieser Formulierung ziemlich groß. ....

Verzugszinsen fallen nur bei verspäteten Geldleistungen an.
Gemeint sind hier wohl Schäden, die durch Verzug entstehen können, u.U. auch Kosten der Rechtsverfolgung.

Es liegt an an euch, diese Freiheit mittels Mahnung nach Fälligkeit, also erstmals nach etwa 7. Monaten, durch ein ( ggf. sehr kurze) Frist zu benden, wenn dann noch keine Fertigstellung erkennbar sein sollte.

Klar, eine harte Frist nach Kalender ( fertig bis "24.12" oder "7 Monate nach...") ist einfacher zu bestimmen. Rechtlich notwendig ist sie jedoch nicht, um im Ergebnis das Gleiche zu bekommen. Und in beiden Fällen - harte Frist oder weiche Frist - gilt: Kein Verzug ohne Verschulden (§ 286 Abs. 4 Baugesetzbuch). Allerdings wird dieses Verschulden gesetzlich (widerleglich) vermutet, so dass der Schuldner nachweisen muss, dass ihn kein Verschulden trifft. Schlechtwetter wird schon hinreichend sorgfältig dokumentiert, das klappt immer. :-)
HilfeHilfe02.08.16 06:47
ich stör mich an dem in der Regel. Das ist wirklich nix konkretes und man könnte auch sagen : " meine katze hatte 2 monate durchfalle ich musste ihr beistehen". und dann ?

Lieber so ein Datum wählen wo beide glücklich sind, sonst bauen sie noch bis 2021
Musketier02.08.16 06:49
Bauexperte schrieb:
Guten Abend,
Bei Deinem BV hätten auch 5 Monate gereicht; also hat Dein Anbieter im Wissen ausreichender "Luft" unterzeichnet.

... und trotzdem über 9,5 Monate benötigt.
Insofern war ich froh, dass wir den Verzug direkt im Vertrag stehen hatten und ich nicht erst von einem Anwalt eine Beratung zum Verzug und ein anwaltliches Schreiben brauchte.
Musketier02.08.16 06:58
Bauexperte schrieb:

7 bis 8 Monate steht deshalb darin, da ein Haus 140 qm groß ist, das nächste 200 qm; eines wird auf Bodenplatte erstellt, das nächste mit Nutzkeller.

Wo ist das Problem?

Wann ist der Bauunternehmer dann in Verzug? Nach 7 Monaten? Nach 8 Monaten?
Oder kann sich der Bauunternehmer bei einem 200m² Haus dann 10-11 Monate Zeit lassen weil das von ihm gebaute Durchschnittshaus (Formulierung = "in der Regel") nur 140m² hat.
verzugfristbauunternehmerverschulden