ᐅ Kaufvertrag für Grundstück - Baufenster - Bauvoranfrage
Erstellt am: 16.06.16 22:32
: Landkreis (Landratsamt) "schlägt" doch die Stadt? Die lokalen Baubehörden haben gegen die Bauaufsichtsbehörde doch eigentlich nichts zu melden? Letztendlich würde in dem Fall hier, selbst bei Verweigerung der Stadt, immer das Landratsamt (Landkreis) die Baugenehmigung trotzdem erteilen und damit die Stadt überstimmen?!
Wastl schrieb:
: Landkreis (Landratsamt) "schlägt" doch die Stadt? Die lokalen Baubehörden haben gegen die Bauaufsichtsbehörde doch eigentlich nichts zu melden?Darauf würde ich nicht wetten. Sonst könnte der Kreis ja gleich entscheiden und braucht keine Interne Stellungnahme an die Stadt stellen.