Hi,
wir planen gerade unseren Hausbau (Baubeginn hoffentlich Juli,August) und haben ein kleines Problem.
Unser Kind wird dieses Jahr im September eingeschult - aber leider nicht an unserem zukünftigen Wohnort sondern 30 km davon entfernt (aktueller Wohnsitz). Dies möchten wir allerdings vermeiden und nach Möglichkeit gleich an unserem zukünftigen Wohnort einschulen lassen.
Anträge dbzgl. haben leider bisher nichts gebracht und wurden alle abgelehnt.
Gesetzt dem Fall wir würden Juli/August mit den Bauarbeiten beginnen, ab wann wäre eine Ummeldung möglich?
Lt. Gesetz muss das Haus bewohnbar sein und das ist es lt. Bayer. Bauordnung wenn:
"Eine bauliche Anlage darf erst benutzt werden, wenn sie selbst, Zufahrtswege, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs- sowie Gemeinschaftsanlagen in dem erforderlichen Umfang sicher benutzbar sind, nicht jedoch vor dem in Satz 1 bezeichneten Zeitpunkt."
Nachfragen im Einwohnermeldeamt haben jedoch ergeben, dass es dort nicht so genau geht (sprich wir sollen dass einfach so machen, das ueberprueft keiner zumal es nu um wenige Monate geht).
Wie sind eure Erfahrungswerte? Wie habt ihr das gehandhabt? Gerne auch PM.
wir planen gerade unseren Hausbau (Baubeginn hoffentlich Juli,August) und haben ein kleines Problem.
Unser Kind wird dieses Jahr im September eingeschult - aber leider nicht an unserem zukünftigen Wohnort sondern 30 km davon entfernt (aktueller Wohnsitz). Dies möchten wir allerdings vermeiden und nach Möglichkeit gleich an unserem zukünftigen Wohnort einschulen lassen.
Anträge dbzgl. haben leider bisher nichts gebracht und wurden alle abgelehnt.
Gesetzt dem Fall wir würden Juli/August mit den Bauarbeiten beginnen, ab wann wäre eine Ummeldung möglich?
Lt. Gesetz muss das Haus bewohnbar sein und das ist es lt. Bayer. Bauordnung wenn:
"Eine bauliche Anlage darf erst benutzt werden, wenn sie selbst, Zufahrtswege, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs- sowie Gemeinschaftsanlagen in dem erforderlichen Umfang sicher benutzbar sind, nicht jedoch vor dem in Satz 1 bezeichneten Zeitpunkt."
Nachfragen im Einwohnermeldeamt haben jedoch ergeben, dass es dort nicht so genau geht (sprich wir sollen dass einfach so machen, das ueberprueft keiner zumal es nu um wenige Monate geht).
Wie sind eure Erfahrungswerte? Wie habt ihr das gehandhabt? Gerne auch PM.
Also das mit dem Briefkasten ist uns auch schon in den Sinn gekommen.
Laut Einwohnermeldeamt geht das allerdings nicht.
Frage ist: Kräht da ein Hahn danach wenn wir später eh einziehen?
Und bei der Oma anmelden....hmm.
Lt. einer neuen Regelung muss der Vermieter bestätigen, dass dem auch so ist.
Bei Falschmeldung gibts Strafe bis zu 50.000€. Angeblich.
Also wie gesagt, ein paar Sachen haben wir schon durchgedacht aber ob das so auch funktioniert?
Hat da jemand handfeste Erfahrungen?
Laut Einwohnermeldeamt geht das allerdings nicht.
Frage ist: Kräht da ein Hahn danach wenn wir später eh einziehen?
Und bei der Oma anmelden....hmm.
Lt. einer neuen Regelung muss der Vermieter bestätigen, dass dem auch so ist.
Bei Falschmeldung gibts Strafe bis zu 50.000€. Angeblich.
Also wie gesagt, ein paar Sachen haben wir schon durchgedacht aber ob das so auch funktioniert?
Hat da jemand handfeste Erfahrungen?
SirSydom schrieb:
Wenn die Oma zur Miete wohnt, müsste der Vermieter der Wohnung den Einzug bestätigen, ist schon richtig..
Willkommen im Überwachung- und Bürokratiestaat Deutschland.So isses. Oma wohn leider selber zur Miete.