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ᐅ Nachbar macht sich auf Grundstück breit


Erstellt am: 02.03.16 08:37

Bieber081502.03.16 21:03
eisbaer_oz schrieb:
Eigentlich möchte ich keinen Stunk anfangen
Ich würde nicht von "anfangen" sprechen, wenn Deine Schilderung zutrifft. Angefangen hat der andere ja schon.
Doc.Schnaggls schrieb:
Letztmalig freundlich, aber mit dem erforderlichen Nachdruck, zur kurzfristige Räumung auffordern und dann entsprechend handeln.
+1
merlin8302.03.16 22:55
Meiner Erfahrung nach ist es - symbolisch gesprochen - wichtig, schnell sein Revier zu markieren. Später kann man bei Kleinigkeiten immer noch nachgeben. Sonst wirst auf ewig der Mops am Platz.

Daher auch von mir: eine letztmalige Aufforderung, dass der Platz binnen 36h Stunden geräumt sein muss.
ypg02.03.16 23:17
eisbaer_oz schrieb:
Er hat immer gesagt, dass er sich darum kümmert, aber nichts passiert.
eisbaer_oz schrieb:
Eigentlich möchte ich keinen Stunk anfangen

Seh Dich nicht als Streitanfänger. mach es so, wie oben beschrieben: mündliche Ermahnung mit schriftlichem Nachdruck in der Hand - das Schriftliche sollte die Form wahren, dennoch kann man schreiben "nach mehrmaliger mündlicher Bitte"...

Vlt mag der Kollege etwas flusig sein, nach einem Nachbarschaftsbierchen, welches man ihm beim Grundstücksausbau anbietet, wenn man ihn antrifft, können die Wogen wieder geglättet sein
Bieber081503.03.16 06:19
ypg schrieb:
nach einem Nachbarschaftsbierchen, welches man ihm beim Grundstücksausbau anbietet, wenn man ihn antrifft, können die Wogen wieder geglättet sein
Es spricht überhaupt nichts dagegen, seinen Nachbarn, auch diesen, auf ein Bier einzuladen! Trotzdem liegt es m.E. nicht an eisbaer_oz, die Wogen zu glätten. Dies müsste sein Nachbar tun, wenn ihm an einem vernünftigen Verhältnis gelegen ist. Wenn man sich dessen bewusst ist, darf man den Nachbarn gerne trotzdem (der Klügere gibt nach) Geschenke an die Tür stellen aus Dankbarkeit, dass dieser nun endlich doch darauf verzichtet seinen Kram auf eisbaer_oz' Grundstück zu lagern.
eisbaer_oz03.03.16 07:54
Wir haben heute ein Einschreiben an ihn geschickt und ihm eine Frist bis zum 10. gesetzt und der Androhung weitere Maßnahmen einzuleiten, weil er uns in unserer weiteren Arbeit behindert. Wir werden sehen.
Bis hierhin danke ich euch schon für euren Rat.
Neige03.03.16 09:22
Letztendlich wäre es doch ein Einfaches gewesen, das zuvor mit dem TE abzusprechen wo und für wie lange er Material auf seinem Grundstück lagern darf. Das gebietet doch schon der Anstand. Immer schade, muß dann zu solchen Mittel gegriffen werden. Hoffentlich glätten sich die Wogen, ich wünsche viel Erfolg.


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