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ᐅ R&V Bauleistungs-Umsatzpolice / Bauherrenhaftpflicht abschliessen?


Erstellt am: 17.01.16 19:02

L
Legurit
24.01.16 14:31
Frag ihn mal, ob ihr während des Baus jederzeit EUER Haus und EUER Grundstück betreten dürft. Falls nein ist es ein BT.
Generell ist es bei Eigenleistung sicherlich auch nicht schlecht mal bei der Haftpflichtversicherung zu fragen, ob da alles abgedeckt wird.
P
Payday
24.01.16 15:34
bei uns war im preis inbegriffen:

- Rohbauversicherung (weil eh kostenlos)
- Bauherrenhaftpflichtversicherung

wir haben mit Bauunternehmen gebaut.
B
Bieber0815
25.01.16 22:00
Rockingdad schrieb:
der Verkäufer meinte, dass alle Versicherungen durch die HIT übernommen werden und wir trotzdem Bauherren seien. Das Grundstück wird am Anfang nicht erworben sondern wir werden nur vorgemerkt.
Klingt seltsam, google mal nach "verdecktes Bauherrenmodell". Interessant wäre der Vertragsentwurf.
BeHaElJa schrieb:
Frag ihn mal, ob ihr während des Baus jederzeit EUER Haus und EUER Grundstück betreten dürft. Falls nein ist es ein BT.
Das ist natürlich nicht die Definition eines Bauträgers. Auch im Bauträgervertrag können Zutrittsrechte erfasst werden. Und auch Werkverträge enthalten derartige Klauseln (wenn auch dann ungültig).
Payday schrieb:
Rohbauversicherung (weil eh kostenlos)
Kostenlos gibt es nicht.
R
Rockingdad
26.01.16 14:09
Danke, ich werde das mal erfragen und hier in ein paar Tagen antworten
F
famke_ausb
26.01.16 16:55
Wir bauen auch über einen Bauträger (Reiheneckhaus mit zugehörigem Grundstück) und müssen uns zuvor um eine Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung kümmern.
Die Feuerrohbauversicherung ist durch die Gebäudeversicherung abgedeckt.
P
Payday
26.01.16 18:47
macht irgendwie kein Sinn. wieso sollst du eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen, welche die Haftpflichtschäden auf DEINEN Grundstück absichert, wenn du gar kein Grundstückseigentümer bist?

das gleiche ist doch mit der Bauleistungsversicherung. wenn du das Haus mit Grundstück erst mit Fertigstellung abkaufst, ist der Gefahrenübergang doch erst mit den kauf vollzogen ?!
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